Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in der Sitzung am 24.05.2023 über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023 der Gemeinde Unstrut-Hainich beschlossen.
Die Vorschlagsliste der Personen, die zum Amt einer/eines Schöffin/Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit
von Montag, den 12.06.2023, bis Montag, den 19.06.2023
in der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, Marktstraße 48 in 99991 Unstrut-Hainich, im Hauptamt (Zimmer 101), zu folgenden Zeiten
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| Montag bis Freitag | 09.00 – 12.00 Uhr |
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| Dienstag | 13.00 – 18.00 Uhr |
öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, Einsicht in die Vorschlagliste der Gemeinde Unstrut-Hainich zu nehmen. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, Hauptamt, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Unstrut-Hainich, den 26.05.2023
Borowsky
Geschäftsleitender Bediensteter