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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Ortschaftsbürgermeister in den Ortschaften Altengottern, Alterstedt, Flarchheim, Großengottern, Heroldishausen, Mülverstedt, Schönstedt und Weberstedt der Gemeinde Unstrut-Hainich am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2024 nachfolgende endgültige Wahlergebnisse für die Wahl der Ortschaftsbürgermeister wie folgt festgestellt:

1. Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Altengottern:

Zahl der Wahlberechtigten:

860

Zahl der Wähler:

567

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

70

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

497

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

Folgender Bewerber ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Altengottern gewählt: Tommy Born

2. Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Alterstedt:

Zahl der Wahlberechtigten:

151

Zahl der Wähler:

109

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

10

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

99

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

Folgende Bewerberin ist zur Ortschaftsbürgermeisterin der Ortschaft Alterstedt gewählt: Sylvia Stephan

3. Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Flarchheim:

Zahl der Wahlberechtigten:

316

Zahl der Wähler:

195

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

21

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

174

Zahl der auf jede wählbare Person abgegebenen gültigen Stimmen:

Folgender Bewerber ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Flarchheim gewählt: Dietmar Ohnesorge

4. Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Großengottern:

Zahl der Wahlberechtigten:

1.848

Zahl der Wähler:

1.122

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

63

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

1.059

Zahl der auf jede wählbare Person abgegebenen gültigen Stimmen:

Folgender Bewerber ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Großengottern gewählt: Thomas Schneider

5. Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Heroldishausen:

Zahl der Wahlberechtigten:

147

Zahl der Wähler:

125

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

9

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

116

Zahl der auf jede wählbare Person abgegebenen gültigen Stimmen:

Folgender Bewerber ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Heroldishausen gewählt: Sebastian Kümmel

6. Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Mülverstedt:

Zahl der Wahlberechtigten:

558

Zahl der Wähler:

398

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

49

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

349

Zahl der auf jede wählbare Person abgegebenen gültigen Stimmen:

Folgender Bewerber ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Mülverstedt gewählt: Maik Mathes

7. Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Schönstedt:

Zahl der Wahlberechtigten:

941

Zahl der Wähler:

628

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

62

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

566

Zahl der auf jede wählbare Person abgegebenen gültigen Stimmen:

Folgender Bewerber ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Schönstedt gewählt: Egbert Zöllner

8. Wahl des Ortschaftsbürgermeisters in der Ortschaft Weberstedt:

Zahl der Wahlberechtigten:

481

Zahl der Wähler:

341

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

34

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

307

Zahl der auf jede wählbare Person abgegebenen gültigen Stimmen:

Folgender Bewerber ist zum Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Weberstedt gewählt: Jeremi Schmalz

5. Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstrut-Hainich, den 30.05.2024

Uwe Zehaczek

Wahlleiter

Gemeinde Unstrut-Hainich