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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde Unstrut-Hainich am 26. Mai 2024

Der Wahlausschuss der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 29.05.2024 das endgültige Wahlergebnis für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde wie folgt festgestellt:

1.

Zahl der Wahlberechtigten:

5.309

Zahl der Wähler:

3.497

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

134

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

3.363

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

9.981

2.

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen sowie Angabe der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze

3.

Namen der Gewählten unter Angabe des Kennworts des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlages

Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind gewählt:

4.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Unstrut-Hainich, den 30.05.2024

Uwe Zehaczek

Wahlleiter der

Gemeinde Unstrut-Hainich