Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.
Die Bekanntmachung erfolgt teilweise vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift.
Die Niederschrift der 4. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 20.11.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zugestellt und ist genehmigt worden.
Die Niederschrift der 5. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 11.12.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zugestellt und ist genehmigt worden.
Die Niederschrift der 6. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 19.02.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zugestellt und ist genehmigt worden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Zuge von Renovierungsarbeiten an einem vorhandenen Wohngebäude in der Ortschaft Weberstedt in Höhe von ca. 39.000,00 € (vgl. 88010.50000 - 007). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 39.000,00 € erfolgt im Jahr 2025 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000 & 91000.30000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Nach Zuarbeit der Begründung durch das Fachamt wird eine Unabweisbarkeit gem. § 58 Abs. 1 ThürKO vorausgesetzt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Zuge eines Erweiterungsanbaus am Feuerwehrgerätehaus in der Ortschaft Großengottern (lediglich Planungsleistungen) in Höhe von ca. 70.000,00 € (vgl. 13000.94000). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 70.000,00 € erfolgt im Jahr 2025 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Nach Zuarbeit der Begründung durch das Fachamt wird eine Unabweisbarkeit gem. § 58 Abs. 1 ThürKO vorausgesetzt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt den Zuschlag zur Auftragsvergabe von Planungsleistungen an die Firma Büro Dr. Ulrich Schröter, Langulaer Straße 40, 99986 Oberdorla, zum Preis von 59.533,31 € zu vergeben. Wertungskriterium war 100 % Preis. Die oben genannte Firma ist ein einschlägig bekanntes Unternehmen. Die angeforderten Leistungsnachweise wurden vorgelegt und geprüft.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die Änderung der Tagesordnung.
Die Niederschrift der 7. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 02.04.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zugestellt und ist genehmigt worden.
Die Niederschrift der 8. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 16.04.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zugestellt und ist genehmigt worden.