Zu der nicht öffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Flarchheim
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| am 29.06.2023, um 19:30 Uhr, |
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| im Gemeindezentrum Flarchheim |
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Flarchheim gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht des Vorstands und des Kassenprüfers |
| 3. | Neuwahl des Vorstands |
| 4. | Verschiedenes |
| 5. | Verabschiedung |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsgemäß berufenen Organe.
Mario Klippstein
Jagdvorsteher