Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.
Die Bekanntmachung erfolgt teilweise vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.06.2025, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen waren, folgende Beschlüsse gefasst:
Die Niederschrift der 9. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 19.05.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zugestellt und ist genehmigt worden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Unstrut-Hainich laut Anlage.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Rahmen der Fahrzeugunterhaltung des Bauhofes in Höhe von ca. 15.000,00 € (vgl. 77100.55000). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 15.000,00 € erfolgt im Jahr 2025 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000 & 91000.30000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Nach Zuarbeit der Begründung durch das Fachamt wird eine Unabweisbarkeit gem. § 58 Abs. 1 ThürKO vorausgesetzt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Zuge eines Erweiterungsanbaus am Feuerwehrgerätehaus in der Ortschaft Großengottern in Höhe von ca. 250.000,00 € (vgl. 13000.94000). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 250.000,00 € erfolgt im Jahr 2025 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Im Jahr 2026 kann mit einer Landesförderung in Höhe von 120.000,00 € gerechnet werden. Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Nach Zuarbeit der Begründung durch das Fachamt wird eine Unabweisbarkeit gem. § 58 Abs. 1 ThürKO vorausgesetzt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen. Die Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit Nachtragshaushaltsplan 2025 ist zur Sicherstellung dieses Betrages erforderlich.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Rahmen der Gebäudeunterhaltung des Mülverstedter Landambulatoriums in Höhe von ca. 11.000,00 € (vgl. 88010.51000 - 088). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 11.000,00 € erfolgt im Jahr 2025 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000 & 91000.30000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Nach Zuarbeit der Begründung durch das Fachamt wird eine Unabweisbarkeit gem. § 58 Abs. 1 ThürKO vorausgesetzt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Rahmen der Gebäudeunterhaltung des Kindergartens in der Ortschaft Mülverstedt in Höhe von ca. 25.000,00 € (vgl. 46400.50000 - 008). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 25.000,00 € erfolgt im Jahr 2025 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000 & 91000.30000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Nach Zuarbeit der Begründung durch das Fachamt wird eine Unabweisbarkeit gem. § 58 Abs. 1 ThürKO vorausgesetzt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.