Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 30.10.2025 wurde das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) beschlossen.
Dieses beinhaltet die Senkung der Grundsteuermesszahl für Wohngrundstücke und die Erhöhung der Grundsteuermesszahl für Nichtwohngrundstücke.
Das Gesetz ist erstmals für den Stichtag 01.01.2027 anzuwenden.
In der weiteren Folge wird das Finanzamt Mühlhausen ab der 26. Kalenderwoche neue Grundsteuermessbescheide an alle Grundsteuerzahler dieser betreffenden Grundstücke verschicken.
Dieser Grundsteuermessbescheid ist Grundlage für die Weiterberechnung der Grundsteuer durch die Gemeinde und ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Fragen zum Inhalt des Grundsteuermessbescheides sind an das Finanzamt zu richten.
Der angepasste Grundsteuerbescheid der Gemeinde für das Kalenderjahr 2027 wird Ihnen, nach Festsetzung des Hebesatzes für 2027, im 1. Quartal 2027 zugeschickt.
Bestehende SEPA-Lastschriftmandate und Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit.
Aufgrund des noch zu beschließenden Hebesatzes des Folgejahres, kann derzeit keine Auskunft über die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ab 2027 gegeben werden, daher bitten wir von telefonischen Anfragen hierzu abzusehen!
Das Steueramt der
Gemeinde Unstrut-Hainich