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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen der Gemeinde Unstrut-Hainich

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

Die Bekanntmachung erfolgt teilweise vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen waren, folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussnummer: 356-28-2023

Die Niederschrift der 27. Sitzung des Gemeinderates vom 24.05.2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern am 30.06.2023 zugestellt und ist genehmigt worden.

Beschlussnummer: 357-28-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Rahmen der Errichtung eines barrierefreien Zugangs in das Rathaus der Landgemeinde Unstrut-Hainich in Höhe von 20.000,00 € (vgl. HH-Stelle 02000.94010). Die Ausgaben erhöhen sich von nunmehr 40.000,00 € auf 60.000,00 € (vgl. 02000.94010). Die Gesamtausgaben werden wie folgt gedeckt:

Fördermittel TAB

(beantragt)

46.000,00 €

(02000.36100

gepl. 26.000,00 €)

Investitionspauschale

14.000,00 €

(02000.36101)

Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 358-28-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt mit dem Autohaus Albertsmeyer Mühlhausen, Kasseler Straße 45-47, 99974 Mühlhausen, die Verlängerung eines Leasingvertrages für VW Golf „Sportsvan“ mit einer monatlichen Leasingrate von 158,27 € (Brutto) und einer Laufzeit von 12 Monaten.

Beschlussnummer: 359-28-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt in seiner heutigen Sitzung zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge, die Unterstützung von Ärzten/ Ärztinnen die zukünftig in unserer Gemeinde praktizieren und einen Arztsitz in der Landgemeinde Unstrut-Hainich übernehmen oder eine Praxis eröffnen wollen. Die Unterstützung bezieht sich auf organisatorische Fragen, insbesondere die Suche nach Praxisräumen, Wohnraum, Kitaplätzen sowie eine einmalig unentgeltliche, dauerhafte Bereitstellung von medizinischer Ausstattung im Wert von insgesamt bis zu 50.000,00 € Anschaffungskosten, welche für die Sicherstellung einer ärztlichen oder fachärztlichen Versorgung nachweislich notwendig sind und im Eigentum der Gemeinde Unstrut-Hainich verbleiben. Die Zuwendung ist ausschließlich für Ärztinnen und Ärzte bestimmt, welche sich im Rahmen der kassenärztlichen oder kassenzahnärztlichen Versorgung mit einer Haus- oder Facharztpraxis auf dem Gebiet der Gemeinde Unstrut-Hainich für mindestens fünf Jahre niederlassen, ausführen oder einen bestehenden Arztsitz übernehmen wollen. Bei einer vorzeitigen Beendigung der bezuwendeten Praxistätigkeit wird nachträglich eine Nutzungsgebühr zu 1/60 des Anschaffungswertes pro bereitgestellten Monat erhoben. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht. Die Gemeinde Unstrut-Hainich entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Beschlussnummer: 360-28-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschloss in seiner Sitzung am 24.05.2023 unter der Beschlussnummer 350-27-2023 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 55.000,00 € für die Anzahlung der Ersatzbeschaffung eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges. Im Zuge der Beschlussfassung wurde die Berücksichtigung der Restsumme in Höhe von 81.000,00 € (Gesamtkosten Fahrzeug 136.000,00 €) bei der Haushaltsplanung 2024 festgehalten. Diese Erklärung stellt jedoch keine gesicherte Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 136.000,00 € dar. Aus diesem Grund wird der Beschluss vom 24.05.2023 (Beschluss-Nr.: 350-27-2023) wie folgt geändert: Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO eine außerplanmäßige Ausgabe im Zusammenhang mit der Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Einsatzfahrzeuges im Bereich Feuerwehr (13000.93540) in Höhe von 136.000,00 €. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt in 2023 über einzusparende Haushaltsmittel bei der für dieses Jahr geplanten und durch den Gemeinderat genehmigten Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens i.H.v. 30.000,00 € (Eigenanteil), Veräußerung des defekten Einsatzfahrzeuges Weberstedt (UH – WE -) i.H.v. vorrausichtlich ca. 5.500,00 € und im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Rücklagenentnahme in entsprechender Höhe. Nicht in Anspruch genommene Mittel aus dieser Beschlussfassung werden im Zuge der Jahresrechnung 2023 im Rahmen der Haushaltsrestebildung übertragen und stellen somit eine gesicherte Finanzierung der Gesamtkosten, auch im Haushaltsjahr 2024, dar. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.