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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Liebe Einwohner der Gemeinde Unstrut-Hainich,

ein sauberes und gepflegtes Ortsbild liegt uns allen am Herzen. Es sorgt dafür, dass unsere Orte für uns alle lebenswert bleiben und einen einladenden Eindruck hinterlassen.

Aus diesem Grund möchten wir heute eine herzliche Bitte an Sie richten:

Bitte nehmen Sie sich regelmäßig die Zeit, um die Fußwege, Straßenränder und die Gosse (Rinne) direkt vor Ihrem Grundstück zu pflegen, zu reinigen und von Unkraut zu betreien.

Was sagt die rechtliche Regelung?

Die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Wege ist gesetzlich verankert. Gemäß der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit der gültigen Straßenreinigungssatzung ist die regelmäßige Reinigung und Unkrautbeseitigung auf die jeweiligen Eigentümer und Besitzer (bebaut oder unbebaut) der anliegenden Grundstücke übertragen worden.

Dazu gehört unter anderem:

die Reinigung der Gehwege, Gossen und Straßen bis zur Straßenmitte;

das Entfernen von Gras und Unkraut in den Fugender Gehwege sowie Laub, Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat jeglicher Art;

das Entfernen von Gras, Laub und Unkraut auf den Einflussöffnungen der Straßenkanäle sowie der Rinnenbereiche, da wilder Bewuchs den Abfluss von Regenwasser behindert und die Bausubstanz dauerhaft beschädigt;

das Freihalten des Lichtraums, ni dem Hecken, Sträucher und Bäume, die auf den Gehweg oder die Straße ragen, rechtzeitig zurückgeschnitten werden (Bitte beachten: inder Zeit vom 1. März bis zum 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig!)

Ein gepflegter Gehweg verhindert zudem gefährliche Stolperfallen und sorgt dafür, dass ältere Menschen, Kinder und Kinderwagen die Wege sicher nutzen können.

Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung für unsere schöne Gemeinde übernehmen.

Deshalb vorab ein herzliches Dankeschön für Ihre tatkräftige Unterstützung in den kommenden Tagen.

Freundliche Grüße

Tommy Born - Bürgermeister