Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Finanzamt Mühlhausen

 

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in Teilen der Gemarkungen Mülverstedt, Flarchheim und Heroldishausen

1.

In Teilen der Gemarkungen Mülverstedt, Flarchheim und Heroldishausen hat eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß §11 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG) stattgefunden.

2.

Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:

3.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.

4.

Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des

21.09.2026

beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

gez. i.V. Blume-Beckstein

Amtsleitung des Finanzamtes Mühlhausen