Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 18.06.2025, mit Beschluss-Nr. 93-10-2025, die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spiel um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Unstrut-Hainich in nachstehender Fassung beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises vorgelegt worden. Diese Satzung wurde mit Genehmigungsbescheid vom 30.06.2025 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises (Kommunalaufsicht) aufsichtsbehördlich genehmigt.
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spiel um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Unstrut-Hainich wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich Nr. 15/2025 vom 01.08.2025 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen, und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Unstrut-Hainich, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Unstrut-Hainich, den 21.07.2025
Tommy Born
Bürgermeister