Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Stelle eines
beim Trinkwasserzweckverband „Hainich“ neu zu besetzen.
Der Verband hat 5 Mitgliedsgemeinden mit insgesamt 12 Ortsteilen. Das Verbandsgebiet erstreckt sich von der Vogtei bis nach Großengottern.
Ihre Verantwortung umfasst die Mitarbeit im Zweckverband und schließt eine kooperative Zusammenarbeit mit allen Mitgliedsgemeinden ein.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
| - | Leitungsbau im Trinkwassernetz |
| - | Verlegen von Hausanschlüssen |
| - | Kontrolle der Brunnen und Anlagen |
| - | Wechsel der Hauswasserzähler |
| - | Unterhaltung/ Wartung/ Pflege der Anlagen, Gebäude und Liegenschaften |
Ihr Anforderungsprofil:
| - | Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung als Sanitär- bzw. Heizungsbauer oder Fachkraft für Wasserversorgungstechnik |
| - | Führerschein Klasse B / BE |
Die Vergütung erfolgt nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien von Abschlusszeugnissen, Referenzen, Beurteilung vom letzten Arbeitgeber) richten Sie bitte
bis zum 15.09.2023 an:
| Trinkwasserzweckverband „Hainich“ |
| z. Hd. Vorsitzender Herr Christian Hecht persönlich |
| Mühlhäuser Straße 93, 99986 Vogtei / OT Oberdorla |
Hinweis:
Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch bzw. per E-Mail. Reisekosten und Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet.
Datenschutz:
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 a DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.