Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) i.V.m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06. September 2014 (GVBl. S. 642), neu gefasst durch Verordnung vom 17. November 2020 (GVBL S. 565) erlässt der Trinkwasserzweckverband „Hainich“ folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden
| a) | im Erfolgsplan |
|
| die Erträge | 1.261.160,00 € |
| die Ausgaben | 1.261.160,00 € |
| b) | im Vermögensplan |
|
| die Einnahmen | 1.272.770,00 € |
| die Ausgaben | 1.272.770,00 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 150.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt der beigefügte Stellenplan.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Vogtei, den 31. Januar 2024 — (Siegel)
gez. Hecht
Verbandsvorsitzender
gemäß § 25 Abs. 4 Thüringer Eigenbetriebsverordnung
1.
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Hainich“ hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, den Jahresabschluss des Trinkwasserzweckverbandes „Hainich“ für das Wirtschaftsjahr 2022, in Form und Fassung des Prüfberichtes der ETL Mitteldeutschland Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 27.09.2023 festzustellen:
| Bilanzsumme | 4.599.067,63 € |
| Jahresverlust | 30.038,91 € |
mit der Maßgabe, den Jahresverlust in Höhe von 30.038,91 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Dem Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung wurde für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
2.
Der Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer bestellten ETL Mitteldeutschland Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2022 lautet:
„Wir haben den Jahresabschluss des Trinkwasserzweckverbandes „Hainich“, Vogtei / OT Oberdorla - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Trinkwasserzweckverband „Hainich“, Vogtei / OT Oberdorla, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| - | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
| - | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Erfurt, den 27. September 2023
ETL Mitteldeutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| gez. Liehr | gez. Zätzsch-Loos |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
3.
Der Jahresabschluss 2022 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht liegt zu jedermanns Einsicht noch einmal in der Zeit vom 01.09.2024 bis zum 15.09.2024 beim Werkleiter des Trinkwasserzweckverbandes „Hainich“, Mühlhäuser Straße 93, 99986 Vogtei / OT Oberdorla zu den Sprechzeiten dienstags von 15.00 - 18.00 Uhr bzw. freitags von 09.00 - 10.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung aus.
Vogtei, den 07.08.2024
Schulz
Werkleiter
Entsprechend BGBl. I, S. 2613, Verordnung über Trinkwasser und Wasser für Lebensmittelbetriebe geben wir bekannt:
Zum Zwecke der Entkeimung des Trinkwassers setzt der Trinkwasserzweckverband „Hainich“
| Chlordioxid |
auf der Grundlage oben genannter Verordnung zu.
Maximale Menge: 0,1 mg / l am Ausgang des Hochbehälters bzw. Einspeisungsstelle. Der zulässige Grenzwert beträgt 0,2 mg / l.
Schulz
Werkleiter