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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Fälligkeit der Steuern für das dritte Quartal 2025 ist der 15.08.2025.

Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren sowie möglicherweise Säumniszuschläge zu vermeiden, möchten wir auf diesen Termin hinweisen.

Sollten Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die offene Forderung zum 15.08.2025 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie zukünftig diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, das SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) auszufüllen und der Gemeinde zuzusenden.

Dieses Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde "Unstrut-Hainich" unter:

www.lg-unstrut-hainich.de/sepa

Andernfalls bitten wir um Überweisung der Beträge auf nachfolgendes Konto

Gemeinde Unstrut-Hainich

IBAN:

DE10 8205 6060 0000 0078 03

BIC:

HELADEF1MUE

Sparkasse Unstrut-Hainich

Bareinzahlungen sollten nur im Ausnahmefall vorgenommen werden.

Kasse

Gemeinde Unstrut-Hainich