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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung

über Steuern und Abgaben der Gemeinde Unstrut-Hainich

Die Gemeindekasse Unstrut-Hainich macht darauf aufmerksam, dass am 15. August 2023 folgende Abgaben fällig waren:

Grund- und Hundesteuern

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der Grund- und Hundesteuern im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens

15. September 2023

auf das nachstehend genannte Konto der Gemeinde Unstrut-Hainich zu überweisen:

Sparkasse Unstrut-Hainich,

IBAN: DE10 8205 6060 0000 0078 03

BIC: HELADEF1MUE

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben.

Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich erforderlich, ist diese gemäß ThürVwZVGKostO gebührenpflichtig. Die Mindestmahngebühr beträgt 6,00 €.

Es wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben gemäß der jeweils geltenden Fassung der Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent der auf volle 50 EUR abgerundeten Hauptschuld.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Sollte bis zum genannten Zahlungstermin der Zahlungsrückstand nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sein, werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

Gemeindekasse