Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass am 15. August 2023 folgende Abgaben fällig waren:
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der Grund- und Hundesteuern im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
15. September 2023
auf das nachstehend genannte Konto der Gemeinde Schönstedt zu überweisen:
Sparkasse Unstrut-Hainich
IBAN: DE68 8205 6060 0611 0002 53
BIC: HELADEF1MUE
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben.
Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich erforderlich, ist diese gemäß ThürVwZVGKostO gebührenpflichtig. Die Mindestmahngebühr beträgt 6,00 €.
Es wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben gemäß der jeweils geltenden Fassung der Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent der auf volle 50 EUR abgerundeten Hauptschuld.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.
Sollte bis zum genannten Zahlungstermin der Zahlungsrückstand nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sein, werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Gemeindekasse