Flurbereinigungsbereich Nordthüringen
Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis
Flurbereinigungsverfahren Großengottern
Az.: 1-3-0651
Die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Großengottern (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sowie die Eigentümer von selbstständigem Gebäude- und Anlageneigentum) werden hiermit zu einer
Teilnehmerversammlung
am Mittwoch, den 17. September 2025 um 18:00 Uhr
in das Bürgerhaus der Landgemeinde Unstrut-Hainich,
OT Großengottern, Angerstraße 22
eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Nachwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft |
| 2. | Information zum Stand des Flurbereinigungsverfahrens |
Zu Tagesordnungspunkt 1:
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha vom 27.10.2016 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Großengottern als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Für die Teilnehmergemeinschaft wurde am 23.01.2018 ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand gewählt. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Aufgrund des Ausscheidens mehrerer Mitglieder aus dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist eine Nachwahl erforderlich.
Der bestehende Vorstand wird durch die Nachwahl ergänzt.
Die Flurbereinigungsbehörde bestimmt gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG die Zahl der Mitglieder des Vorstandes in der Teilnehmerversammlung. Diese bleibt unverändert bei 3 Vorstandsmitgliedern und 3 stellvertretenden Vorstandsmitgliedern. Zu wählen sind 2 neue Vorstandsmitglieder und 3 stellvertretende Vorstandsmitglieder.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt.
Dabei hat jeder Teilnehmer unabhängig von der Größe seines Besitzes oder der Anzahl seiner Grundstücke nur eine Stimme. Gleiches gilt für den Bevollmächtigten. Sollte der Bevollmächtigte selbst Teilnehmer sein oder mehrere Teilnehmer vertreten, hat er nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer und haben ebenso insgesamt nur eine Stimme.
Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Zu Tagesordnungspunkt 2:
Im Tagesordnungspunkt 2 werden die Anwesenden über den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens Großengottern informiert.
Leinefelde-Worbis, den 06.08.2025 — Siegel
Im Auftrag
Christian Löffelholz, Referatsleiter
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tIbg.thueringen.de/datenschutz abrufen.
Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.