Die Gemeindekasse Unstrut-Hainich macht darauf aufmerksam,
dass
| am 1. Juli 2026 | (Jahreszahler) sowie |
| am 15. August 2026 | (3. Quartal) |
folgende Abgaben fällig waren:
Grund- und Hundesteuern
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der Grund- und Hundesteuern im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
| 4. September 2026 |
auf das nachstehend genannte Konto der Gemeinde Unstrut-Hainich zu überweisen:
| Sparkasse Unstrut-Hainich, |
| IBAN: DE10 8205 6060 0000 0078 03 |
| BIC: HELADEF1MUE |
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben.
Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich erforderlich, ist diese gemäß ThürVwZVGKostO gebührenpflichtig.
Die Mindestmahngebühr beträgt 6,00 €.
Es wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Abgaben gemäß der jeweils geltenden Fassung der Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent der auf volle 50 EUR abgerundeten Hauptschuld.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.
Sollte bis zum genannten Zahlungstermin der Zahlungsrückstand nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sein, behalten wir uns die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen vor.
Gemeindekasse