Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.
Die Bekanntmachung erfolgt teilweise vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.08.2024, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen waren, folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlussnummer: 08-02-2024
Die Niederschrift der 35. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 24.04.2024 ist genehmigt worden.
Beschlussnummer: 09-02-2024
Die Niederschrift der 1. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 12.06.2024 ist genehmigt worden.
Beschlussnummer: 10-02-2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die Festlegung eines einheitlichen Sitzungsortes für die Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Unstrut-Hainich. Ab dem 01.01.2025 sollen alle geplanten Sitzungen im Bürgerhaus der Ortschaft Großengottern abgehalten werden.
Beschlussnummer: 11-02-2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt für das Bauvorhaben „Aufstellen eines Pylons und 3 Fahnenmasten zu Werbezwecken“ der Autohaus Sybille Wuttig GmbH, die Befreiung von folgenden Festsetzungen zu erteilen:
| - | Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen |
| - | Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern |
Beschlussnummer: 12-02-2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt den Zuschlag zur Auftragsvergabe einer Kehrmaschine - Geräteträgers an die Firma Weimer GmbH, Ortsstraße 47, 99887 Georgenthal OT Schönau v. d. Walde, zum Preis von 118.000,00 € zu vergeben.
Beschlussnummer: 13-02-2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt den Zuschlag zur Auftragsvergabe eines Geräteträgers an die Firma HFT Hebe- und Fördertechnik, Bei der Breitsülze 21, 99974 Mühlhausen, zum Preis von 130.300,00 € zu vergeben.
Beschlussnummer: 14-02-2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich des Bauhofes im Rahmen Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen (Frontsichelmäher) in Höhe von 34.000,00 € (77100.93580). Die Deckung der Ausgaben erfolgt auf Grund von Einsparungen bei der Beschaffung der im Haushalt veranschlagten Kehrmaschine (vgl. 77100.93550). Die hierfür veranschlagten Kosten beliefen sich auf 155.000,00 €. Nach aktueller Angebotslage und voraussichtlicher Vergabeentscheidung belaufen sich die Kosten auf max. 118.000,00 €. Es liegen somit Einsparungen in Höhe von 37.000,00 €. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Beschlussnummer: 15-02-2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen der Ausgaben für die Gebäudeunterhaltung in der Ortschaft Weberstedt in Höhe von 20.000,00 € (vgl. 13000.50000 - 007). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 20.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Beschlussnummer: 16-02-2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Hauptverwaltung im Rahmen der Ausgaben für die Gebäudeunterhaltung des Rathauses (Flachdach) in Höhe von 20.000,00 € (vgl. 02000.50000 - 001). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 20.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.
Beschlussnummer: 17-02-2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Gebäude mit örtlichen Wohnungen im Rahmen der Ausgaben für die Gebäudeunterhaltung des Landambulatoriums (Trockenlegung) in Höhe von 40.000,00 € (vgl. 88010.51000 - 088). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 40.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.