seit 2022 gilt in unseren Ortschaften der Gemeine Unstrut-Hainich die
„Satzung zum Schutz des Baumbestandes
im Gebiet der Gemeinde Unstrut-Hainich
(Baumschutzsatzung)“.
Diese Satzung regelt, welche Bäume schützenswert sind. Die Satzung betrifft nicht nur öffentliche Flächen, sondern auch alle privaten Grundstücke.
Nicht unter diese Regelung fallen Obstbäume und Nadelbäume (außer Eiben).
Es ist verboten Bäume ohne Genehmigung zu entfernen, zu zerstören oder so erheblich zu beschädigen, dass dies zum Absterben der Bäume führt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig Bäume schädigt oder entfernt, handelt ordnungswidrig und dies kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Ein Rückschnitt von Bäumen und Hecken bleibt hiervon unberührt.
Ausnahmen sind schriftlich bei der Gemeinde Unstrut-Hainich, Ordnungsamt, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich, zu beantragen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes gern unter 036022 942-15 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt