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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen der Gemeinde Unstrut-Hainich

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

Die Bekanntmachung erfolgt teilweise vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.09.2025, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen waren, folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussnummer: 108-12-2025

Die Niederschrift der 11. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 16.07.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zugestellt und ist genehmigt worden.

Beschlussnummer: 109-12-2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt, gemäß § 27 Abs. 2 ThürKO in Verbindung mit den §§ 18 und 19 der Geschäftsordnung der Gemeinde Unstrut-Hainich, anstelle von Tommy Born, aus dem Gemeinderat folgendes Gemeinderatsmitglied der Fraktion Freie Wähler Herrn Eckhard Meyer als Ausschussmitglied in den Ausschuss für Bau und Umwelt zu berufen.

Beschlussnummer: 110-12-2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) die Rücknahme des am 18.06.2025 gefassten Beschlusses über eine außerplanmäßige Ausgabe für den Erweiterungsanbau am Feuerwehrgerätehaus im OT Großengottern in Höhe von 250.000,00 € (vgl. 13000.94000). Die in 2025 nicht benötigten Mittel werden der allgemeinen Rücklage zugeführt (91000.31000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 111-12-2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine Reduzierung des am 02.04.2025 gefassten Beschlusses über eine außerplanmäßige Ausgabe für die Planungskosten zum Erweiterungsanbau am Feuerwehrgerätehaus im OT Großengottern von bisher 70.000,- € auf 35.000,- € (vgl. 13000.94000). Die in 2025 nicht benötigten Mittel in Höhe von 35.000,- € werden der allgemeinen Rücklage zugeführt (91000.31000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 112-12-2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe für die in 2024 abgeschlossene Straßenbaumaßnahme Dammweg in Höhe von 48.000,00 € (vgl. 63020.94020). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 48.000,00 € erfolgt im Jahr 2025 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Eine Unabweisbarkeit gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO ist gegeben. Die Deckungsfähigkeit wird sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 113-12-2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe für die in 2024 abgeschlossene Straßenbaumaßnahme Backhausstraße und Am Rasen in Höhe von 58.000,00 € (vgl. 63020.94030). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 58.000,00 € erfolgt im Jahr 2025 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Eine Unabweisbarkeit gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO ist gegeben. Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 114-12-2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe für die in 2024 geplante Baumaßnahme im OT Heroldishausen in Höhe von 18.000,00 € (vgl. 88000.94020). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 18.000,00 € erfolgt im Jahr 2025 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Eine Unabweisbarkeit gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO ist gegeben. Die Deckungsfähigkeit wird sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 115-12-2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe für die in 2024 geplante Baumaßnahme Straße zum Gewerbegebiet in Höhe von 57.500,00 € (vgl. 63080.94080). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 57.500,00 € erfolgt im Jahr 2025 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Eine Unabweisbarkeit gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO ist gegeben. Die Deckungsfähigkeit wird sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.315.250,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 117-12-2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 Kleinsiedlungsgebiet „Alte Schlossgärtnerei“ nach §2 BauNVO, in der Ortschaft Altengottern. Die Rechtskraft der Satzung soll im förmlichen Verfahren erzielt werden.

Das Plangebiet befindet sich auf dem Gelände der „Alten Schlossgärtnerei“ auf dem Flurstück 1121/3 in der Flur 10 der Gemarkung Altengottern und wird wie folgt begrenzt:

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nördlich: Gemarkung Altengottern; Flur 10; Teilfläche aus 1121/3

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östlich: Gemarkung Altengottern; Flur 10; Flurstücke 1122/3;1102;1101;1100/2;1099;5/9

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südlich: Gemarkung Altengottern; Flur 10; Flurstück 61/2

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westlich: Gemarkung Altengottern; Flur 10; Flurstück 3

Folgende Ziele werden damit verfolgt:

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Schaffung einer eingegrünten Eigenheimbebauung in Verbindung mit einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle

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Belebung der ursprünglichen jahrhundertelangen Nutzung es Standortes als Landwirtschaftsbetrieb

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Abrundung der bebauten Ortslage von Altengottern

Der Vorhabenträger ist für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens verantwortlich und übernimmt alle dafür entstehende Kosten. Darüber ist eine Durchführungsvereinbarung abzuschließen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß §3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich nach Hauptsatzung bekannt zu machen.

Beschlussnummer: 118-12-2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die Ablehnung der Erstellung einer Machbarkeitsstudie gemäß BEW Modul 1 mit einem Eigenanteil von ca. 11.319,00 € (13.469,00 € brutto) zu der Erstellung durch die TWS (Thüringer Wärme Service/Tilia).

Beschlussnummer: 119-12-2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt gem. § 27 Abs. 5 ThürKO in Verbindung mit § 19 der Geschäftsordnung der Gemeinde Unstrut-Hainich folgende Personen als sachkundige Bürger in die jeweiligen Ausschüsse zu berufen:

Ausschuss für Bau und Umwelt:

Vorschlag AfD (Alternative für Deutschland):  —  Andreas Thormann

Vorschlag Fraktionsgemeinschaft LG:  —  Jeannine Grießbach

Vorschlag Freie Wähler - Die Unabhängigen:  —  Christian Panse

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus:

Vorschlag AfD (Alternative für Deutschland):  —  Florian Schäfer

Vorschlag Fraktionsgemeinschaft LG:  —  Frank Schütze

Vorschlag Freie Wähler - Die Unabhängigen:  —  Theo Stephan

Ausschuss für Kultur, Soziales und Sport:

Vorschlag AfD (Alternative für Deutschland):  —  Steffen Emmerich

Vorschlag Fraktionsgemeinschaft LG:  —  Dr. med. Uta Dörre

Vorschlag Freie Wähler - Die Unabhängigen:  —  Volker Hoffman