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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurbereinigungsverfahren Talsperre Seebach

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Nordthüringen

Franz-Weinrich-Straße 24

37339 Leinefelde-Worbis  — Leinefelde-Worbis, 03.09.2025

Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung

Es ist beabsichtigt, in Teilen der Stadt Mühlhausen, Ortsteil Seebach und der Gemeinde Vogtei, Ortsteile Nieder- und Oberdorla, Gemeinde Oppershausen und Gemeinde Unstrut-Hainich, Ortsteile Flarchheim, Heroldishausen und Mülverstedt ein Flurbereinigungsverfahren gemäß § 86 Abs. 1) des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2835), einzuleiten.

Das vorgesehene Verfahrensgebiet umfasst Teile der Gemarkungen Flarchheim, Flur 1,2,7,8, Gemarkung Heroldishausen Flur 1,2,3, Mülverstedt, Flur 3, Niederdorla, Flur 3,4,5,8, Oberdorla, Flur 8, Oppershausen Flur 1,8 und Seebach Flur 2,10,11. In der Übersichtskarte ist das vorgesehene Verfahrensgebiet dargestellt.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Verfahrens zweckmäßig ist.

Die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigentümer an selbständigen Gebäude- und Anlageneigentum werden hiermit als künftige Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz zu einer

Aufklärungsversammlung

eingeladen, die

am Donnerstag, den 23.10.2025

um 18.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus „Zur Forelle"

Hohler Weg 9

in 99991 Unstrut-Hainich OT Flarchheim

stattfindet.

In dieser Versammlung wird das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Nordthüringen die voraussichtlichen Teilnehmer eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten.

Leinefelde-Worbis, den 03.09.2025

gez. Christian Löffelholz

Referatsleiter TLBG