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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gebührenänderung bei der Fleischbeschau

ab dem 01.01.2023 im Unstrut-Hainich-Kreis

Nach Artikel 80 der Verordnung (EU) 2017/625 sind die Gebühren für amtliche Kontrollen im Zusammenhang mit der Erzeugung frischen Fleisches kostendeckend zu erheben. Der gesetzliche Rahmen hierfür ist in der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF) vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Dezember 2019 (GVBl. S. 521) festgelegt.

Um der gesetzlichen Pflicht zu entsprechen, werden für folgende amtlichen Tätigkeiten Gebühren wie folgt festsetzt:

Gebührensätze

Diese Gebühren können durch die mit diesen Aufgaben Beliehene bis zur Höchstgrenze der in der ThürVwKostOMASGFF festgelegten Gebührenspanne erhöht werden.

Zur Stückvergütung ist ein Zuschlag von 80 v. H. zu zahlen, wenn die Untersuchung auf Antrag in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 18:00 und 07:00 Uhr, an Sonnabenden nach 15:00 Uhr bzw. an Sonntagen bzw. an gesetzlichen Feiertagen durchgeführt wird und zwar auch dann, wenn nicht die gesamte Untersuchung, mindestens aber die Fleischuntersuchung in der zuschlagspflichtigen Zeit durchgeführt wird.

Zur Stückvergütung ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu zahlen, wenn sich die Schlachtung zeitlich so verzögert, dass die Fleischuntersuchung bei Rindern eine Stunde, bei anderen Schlachttieren 30 Minuten nach dem vom Besitzer angegebenen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden kann.