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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Wohngebiet „An der Siedlung“, Gemeinde Schönstedt Landgemeinde Unstrut-Hainich nach § 3 Abs. 1 und § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungsplan Wohngebiet "An der Siedlung", Schönstedt Landgemeinde Unstrut-Hainich Plangebiet Datenhintergrund: Geoportal Thüringen - TLBG, Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Abruf 01/2024 ±

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Verfahren des Bebauungsplan Wohngebiet „An der Siedlung“, Gemeinde Schönstedt gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Die Gemeinde Schönstedt möchte durch die Ausweisung / Entwicklung eines Wohngebietes dem hohen Bedarf an Wohnbauflächen im Gemeindegebiet Rechnung tragen. Vor Einleitung des Bauleitplanverfahrens wurde ein Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) erarbeitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt hat am 07.09.2023 gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Städtebaulichen Begründung (Teil B) und dem vorläufigen Umweltbericht (Teil C) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, der Auswirkungen und Lösungen für die Neugestaltung des Plangebietes (Lageplan in der Anlage) zur Einsichtnahme und Erörterung in der Zeit vom

05.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024

im Verwaltungssitz Großengottern Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich Großengottern, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich während der Dienstzeiten

montags

von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

dienstags

von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

mittwochs

von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

donnerstags

von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

freitags

von 08.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann der Plan erörtert und von jedermann Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Stellungnahmen können schriftlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden oder elektronisch an bauamt@lg-unstrut-hainich.de übermittelt werden.

Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfes über das Internetportal der Gemeinde Unstrut-Hainich) https://www.lg-unstrut-hainich.de/ bzw. des Planungsbüros Dr. Weise GmbH aus Mühlhausen

www.pltweise.de im o.g. Zeitraum einsehbar.

Unstrut-Hainich, 16.01.2024

Zehaczek

Bürgermeister