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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Erinnerung an Steuertermin

Die Fälligkeit der Steuern für das erste Quartal 2024 ist der 15.02.2024.

Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren sowie möglicherweise Säumniszuschläge zu vermeiden, möchten wir auf diesen Termin hinweisen.

Sollten Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die offene Forderung zum 15.02.2024 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie zukünftig diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, das SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) auszufüllen und der Gemeinde zuzusenden. Dieses Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde "Unstrut-Hainich" unter:

www.lg-unstrut-hainich.de/sepa

Andernfalls bitten wir um Überweisung der Beträge auf nachfolgendes Konto

Gemeinde Unstrut-Hainich

IBAN DE10 8205 6060 0000 0078 03

(Sparkasse Unstrut-Hainich

BIC: HELADEF1MUE)

Bareinzahlungen sollten nur im Ausnahmefall vorgenommen werden.

Kasse

Gemeinde Unstrut-Hainich