Die Fälligkeit der Steuern für das erste Quartal 2024 ist der 15.02.2024.
Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren sowie möglicherweise Säumniszuschläge zu vermeiden, möchten wir auf diesen Termin hinweisen.
Sollten Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die offene Forderung zum 15.02.2024 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie zukünftig diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, das SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) auszufüllen und der Gemeinde zuzusenden. Dieses Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde "Unstrut-Hainich" unter:
www.lg-unstrut-hainich.de/sepa
Andernfalls bitten wir um Überweisung der Beträge auf nachfolgendes Konto
| Gemeinde Unstrut-Hainich | IBAN DE10 8205 6060 0000 0078 03 |
| (Sparkasse Unstrut-Hainich BIC: HELADEF1MUE) |
Bareinzahlungen sollten nur im Ausnahmefall vorgenommen werden.
Kasse
Gemeinde Unstrut-Hainich