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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich in seiner Sitzung am 24.01.2024 die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

1. § 3 erhält folgende Fassung:

„§ 3 Ortsteile

Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Ortsteile:

1.

Altengottern,

2.

Alterstedt,

3.

Flarchheim,

4.

Großengottern,

5.

Heroldishausen,

6.

Mülverstedt,

7.

Schönstedt,

8.

Weberstedt.“

2. § 4 wird wie folgt geändert:

a)

Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die folgenden Ortsteile erhalten je eine Ortschaftsverfassung gemäß § 45 a ThürKO:

1.

Altengottern,

2.

Alterstedt,

3.

Flarchheim,

4.

Großengottern,

5.

Heroldishausen,

6.

Mülverstedt,

7.

Schönstedt,

8.

Weberstedt.“

b)

Im Abs. 2 Buchstabe a) wird nach dem Wort „soweit“ das Wort „nachfolgend“ eingefügt.

3. § 12 Abs. 7 erhält folgende Fassung:

„(7)

Die Ortschaftsbürgermeister erhalten als ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte für die Dauer ihrer Tätigkeit, folgende monatliche Aufwandsentschädigung:

der Ortschaftsbürgermeister

1.

der Ortschaft Altengottern in Höhe von

734,25 Euro,

2.

der Ortschaft Alterstedt in Höhe von

330,00 Euro,

3.

der Ortschaft Flarchheim in Höhe von

330,00 Euro,

4.

der Ortschaft Großengottern in Höhe von

811,25 Euro,

5.

der Ortschaft Heroldishausen in Höhe von

330,00 Euro,

6.

der Ortschaft Mülverstedt in Höhe von

583,00 Euro,

7.

der Ortschaft Schönstedt in Höhe von

734,25 Euro,

8.

der Ortschaft Weberstedt in Höhe von

583,00 Euro.“

4. § 13 wird wie folgt geändert:

a)

Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde erfolgt durch Veröffentlichung in einer gedruckten Ausgabe des Amtsblattes „Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich“ der Gemeinde Unstrut-Hainich.“

b)

Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„(2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung durch Aushang an folgenden Verkündungstafeln:

5. § 15 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen, Männer sowie alle weiteren Geschlechtsformen.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Abweichend davon tritt Nr. 4 am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Unstrut-Hainich, den 26.01.2024

Gemeinde Unstrut-Hainich

Uwe Zehaczek — - Siegel -

Bürgermeister