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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

über die Festsetzung der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in der Gemeinde Unstrut-Hainich für das Jahr 2026

Auf der Grundlage der Vorschriften des § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (in der Fassung des Gesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) gibt die Gemeinde Unstrut-Hainich Folgendes bekannt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3/2025) und damit die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 400 %, der Grundsteuer B mit 410 % und der Gewerbesteuer mit 410 %, einheitlich für die gesamte Ortsgemarkung Unstrut-Hainich, festgesetzt.

Diese Hebesätze behalten entsprechend § 61 Abs. 1 Nr. 2 ThürKO für das Jahr 2026 vorerst ihre Gültigkeit.

Gegenüber dem Kalenderjahr 2025 traten für die Ortsteile der Gemeinde Unstrut-Hainich keine Änderung ein, sodass auf das Versenden von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2026 verzichtet wird.

Für all diejenigen Grundstücke, bei denen sich Änderungen zum Vorjahr ergeben haben, werden neue Bescheide für das Jahr 2026 verschickt.

Alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, werden hiermit, durch diese öffentliche Bekanntmachung, in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer wird mit den im zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid festgesetzten Beträgen zu den ausgewiesenen Terminen fällig.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung im Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich, treten für den Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für das Jahr 2026 zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Unstrut-Hainich, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich einzulegen. Die Einlegung eines Widerspruchs auf elektronischem Weg (per Fax oder E-Mail) wird nicht akzeptiert. Der Widerspruch entbindet nicht von einer fristgerechten Zahlung des Steuerbetrages.

Hinweis:

Bitte prüfen Sie den zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid und entrichten Sie die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Gemeinde Unstrut-Hainich. Bei bestehenden SEPA-Lastschriftmandaten werden die Grundsteuern entsprechend deren Fälligkeiten abgebucht. Sollten Sie noch kein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet haben und Sie diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, eine Einzugsermächtigung auszufüllen und der Gemeinde zuzusenden.

Dieses Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde:

www.lg-unstrut-hainich.de /Bürgerservice/Formulare/Kasse

Bei Fragen und Problemen können Sie sich gern per Telefon 036022.94223, per E-Mail: steueramt@Gemeinde-UH.de oder persönlich,

an das Steueramt der Gemeinde wenden.

Unstrut-Hainich, den 06.01.2026

gez. Born

Bürgermeister der Gemeinde Unstrut-Hainich