Die Fälligkeit der Steuern für das erste Quartal 2026 ist der 15.02.2026.
Bitte denken Sie daran, dass nur bei Änderungen der Bemessung neue Grund- bzw. Hundesteuerbescheide verschickt werden. Ist dies nicht der Fall, gilt der jeweils letzte Bescheid auch für die Folgejahre.
Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren sowie möglicherweise Säumniszuschläge zu vermeiden, möchten wir auf diesen Termin hinweisen.
Sollten Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die offene Forderung zum 15.02.2026 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie zukünftig diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, das SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) auszufüllen und der Gemeinde zuzusenden.
Dieses Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde "Unstrut-Hainich" unter: www.lg-unstrut-hainich.de/sepa
Andernfalls bitten wir um Überweisung der Beträge auf nachfolgendes Konto
Gemeinde Unstrut-Hainich
IBAN DE10 8205 6060 0000 0078 03
(Sparkasse Unstrut-Hainich BIC: HELADEF1MUE)
Bareinzahlungen sollten nur im Ausnahmefall vorgenommen werden.
Kasse
Gemeinde Unstrut-Hainich