Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.
Die Bekanntmachung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift.
Gemeinde Schönstedt
Der Gemeinderat hat in seiner 25. Sitzung am 07.09.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen waren, folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlussnummer: 169-25-23
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift der 24. Sitzung vom 22.06.2023.
Beschlussnummer: 170-25-23
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der abgegrenzte Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 63/102 der Gemarkung Schönstedt, Flur 8 sowie 10/278; 10/282; 10/284; 10218, 10/246 tlw.; 10/143; 10/295 tlw.; 10/304 tlw.; 10/302 tlw. und 10/303 tlw. der Gemarkung Schönstedt, Flur 11. Dies entspricht einer Fläche des Geltungsbereichs von ca. 3,5 ha. (siehe Planzeichnung, Anlage zum Beschluss). Träger des Planverfahrens ist die Gemeinde Schönstedt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Äußerung bezüglich erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Die Auslegung ist ortsüblich gemäß Hauptsatzung bekannt zu machen.
Beschlussnummer: 171-25-23
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Unstrut-Hainich und Schönstedt, gemäß §2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§5 und 8 Abs. 3 BauGB. Das Plangebiet befindet sich im Bereich zwischen dem Siedungsgebiet “Neuschönstedt“ und Photovoltaikanlage. Der abgegrenzte Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 63/102 der Gemarkung Schönstedt, Flur 8 sowie 10/278; 10/282; 10/284; 10218, 10/246 tlw.; 10/143; 10/295 tlw.; 10/304 tlw.; 10/302 tlw. und 10/303 tlw. der Gemarkung Schönstedt, Flur 11. Dies entspricht einer Fläche des Geltungsbereichs von ca. 3,5 ha. (siehe Planzeichnung, Anlage zum Beschluss) Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß §3(1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs.1 BauGB ist durchzuführen. Träger des Planverfahrens ist die Gemeinde Schönstedt. Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten des Verfahrens.
Beschlussnummer: 172-25-23
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt beschließt den Zuschlag für die Vergabe der Bauleistung zur Fassadensanierung (Putz- und Malerarbeiten) an der Gemeindeschänke Schönstedt auf das Angebot von Malermeister GmbH Weiß u. Söhne, Am Hoeg 12, 99991 Unstrut-Hainich OT-Großengottern, zum Preis von 12.796,39 € zu vergeben.
Beschlussnummer: 173-25-23
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt beschließt den Zuschlag für die Vergabe zur Lieferung eines Metalltors und Doppelstabmattenzaun am Schenksgarten in Alterstedt auf das Angebot von Büro ZAUNGURU.de, Zaunmanufaktur GmbH & Co.KG, Käthe-Kruse-Straße 29, 26160 Bad Zwischenahn zum Preis von 1.880,80 € zu vergeben.
Beschlussnummer: 174-25-23
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt beschließt die Umbenennung von Straßennamen gemäß Anlage.