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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unsere Landgemeinde Unstrut-Hainich mit den Ortsteilen Alterstedt, Flarchheim, Heroldishausen und Weberstedt wurden 2024 erfolgreich in das Förderprogramm der Dorferneuerung aufgenommen.

Zwischen 2025 und 2029 können sowohl kommunale als auch private Projekte Fördermittel erhalten.

Diese Unterstützung bietet die Möglichkeit, unsere Dörfer gemeinsam weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu gestalten.

1. Was bedeutet das für Sie?

Private Antragsteller - wie Eigentümer, Vereine oder Unternehmen - können Fördermittel für Investitionen in Gebäude und dörfliche Infrastruktur beantragen.

Gefördert werden u. a.:

Werterhaltungsmaßnahmen an Dächern, Fassaden, Fenstern und Türen in regionaltypischer Bauweise

Orts- und regionaltypische Gestaltung von Hof- und Grünflächen

2. Förderkonditionen

Antragsfrist: jeweils bis 15. Januar eines Jahres (erstmals 15.01.2025, letztmals 15.01.2029)

Förderhöhe: bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, max. 15.000 € pro Gebäude

Mindestinvestition: 7.500 € (darunter keine Förderung)

Nur Firmenleistungen sind förderfähig (keine Eigenleistungen oder Materialkosten)

Wichtig:

Mit den Maßnahmen darf erst nach Genehmigung durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) begonnen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Prüfung - die Kosten müssen daher zunächst vollständig vorfinanziert werden.

3. Fachliche Beratung und Unterstützung zum Fördervorhaben

Die Thüringer Landgesellschaft (ThLG) berät Sie kostenfrei zu Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und zur Antragstellung.

Kontaktaufnahme über:

Simona Tappe

Tel. (0361) 44 13-201 / s.tappe@thIg.de

Fachliche Beratung:

Katja Schneevoigt

Tel. (0361) 44 13-141 / k.schneevoigt@thIg.de

4. Antragsverfahren

Alle Vorhaben, für die im Jahr 2026 Fördermittel abgerechnet werden sollen, müssen bis spätestens 15. Januar 2026 im Online-Portal PORTIA digital eingereicht werden.

Allgemeiner Ablauf für Förderanträge: (vgl. auch Anlage 1)

1.

Beratungstermin mit der ThLG vereinbaren, inklusive Vor-Ort-Besichtigung, Besprechung des Vorhabens und der weiteren Vorgehensweise

2.

die ThLG erstellt ein Beratungsprotokoll des Termins und sendet es zusammen mit einer Checkliste der erforderlichen „Hausaufgaben" an den Antragsteller

3.

Anmeldung im Portal Portia und Erstellung eines Online Antrags durch den Antragsteller

4.

Stichtag: Einreichen der Kostenangebote bei der ThLG zur Vorprüfung bis zum 30. Oktober 2025 für Projekte, die 2026 gefördert werden sollen

5.

die ThLG erarbeitet die Stellungnahme des DE-Beraters, inklusive Fotodokumentation und Lageplan zum geplanten Vorhaben, und sendet diese bis zum 30. November 2025 an den Antragsteller zurück

6.

Fristgerechte Einreichung aller Antragsunterlagen durch den Antragsteller bis zum 15. Januar 2026 beim TLLLR

Ausnahmen von der digitalen Antragstellung sind nur möglich, wenn diese wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. In diesem Fall können Unterlagen schriftlich angefordert werden:

laendlicherraum@tlllr.thueringen.de / 0361 574062-999

5. Technische Fragen und Unterstützung zur digitalen Antragstellung

(PORTIA)

Fachliche Fragen:

laendlicherraum@tlllr.thueringen.de / +49 361 574062-999

Technische Fragen:

portia.post@tlllr.thueringen.de / +49 361 574013-333

Hinweise und Downloads:

tIllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung

PORTIA - Hilfe/Support/Videos:

https://tlllr.thueringen.de/foerderung/portia

Nutzen Sie diese Chance, um unsere Ortsteile gemeinsam noch lebenswerter zu gestalten.

Gemeinsam können wir viel bewegen!

Herzliche Grüße

Tommy Born

Bürgermeister der Gemeinde Unstrut-Hainich

Anlage 1

Hinweis*

Thüringer Landgesellschaft (ThLG)

Weimarische Straße 29b, 99099 Erfurt

Kontaktaufnahme über:

Simona Tappe

(0361) 44 13-201 / s.tappe@thIg.de

Fachliche Beratung:

Katja Schneevoigt

(0361) 44 13-141 / k.schneevoigt@thIg.de

Erforderliche Anlagen**

Kostenangebote (mind. 3 vergleichbare Angebote pro Gewerk)

Lageplan mit Markierung des geplanten Vorhabens

Stellungnahme DE-Berater mit Vorhabenbeschreibung und Fotos

Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, nicht älter als 2 Jahre)

Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bestätigt, dass keine Steuerschulden bestehen; erhältlich beim Finanzamt)

denkmalschutzrechtliche Genehmigung (falls erforderlich)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aus diesem Anlass finden folgende Informationsveranstaltungen statt:

am 14.10.25

in Heroldishausen

Gemeindeschenke „Zur Gemütlichkeit“

am 16.10.25

in Flarchheim

Gaststätte „Zur Forelle“

am 23.10.25

in Weberstedt

Bürgerhaus

am 24.10.25

in Alterstedt

„Hainichschenke“

Herzliche Grüße

Tommy Born

Bürgermeister der Gemeinde Unstrut-Hainich