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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

im Rahmen der 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der VG Unstrut-Hainich nach § 3 Abs. 1 und § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 die Aufstellung der 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der VG Unstrut-Hainich gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Durch die 6. Änderung soll die Entwicklung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich des in Aufstellung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Sonstiges Sondergebiet zur Erzeugung von Sonnenenergie am Kalkberg“ Gemeinde Schönstedt ermöglicht werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönstedt hat am 18.11.2020 gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung (Teil B), sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, der Auswirkungen und Lösungen für die Neugestaltung des Plangebietes (Lageplan in der Anlage) zur Einsichtnahme und Erörterung in der Zeit vom

30.10.2023 bis einschließlich 05.12.2023

im Verwaltungssitz der Gemeinde Unstrut-Hainich, Großengottern, Marktstraße 48, 99991 Unstrut-Hainich während folgender Zeiten:

montags

von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 16.00 Uhr

dienstags

von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 18.00 Uhr

mittwochs

von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 16.00 Uhr

donnerstags

von 8.00 - 12.00 Uhr u.13.00 - 16.00 Uhr

freitags

von 8.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann der Plan erörtert und von jedermann Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Stellungnahmen können schriftlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden oder elektronisch an bauamt@lg-unstrut-hainich.de übermittelt werden.

Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfes über das Internetportal der Gemeinde Unstrut-Hainich (erfüllende Gemeinde für Gemeinde Schönstedt)

https://www.lg-unstrut-hainich.de/

bzw. des Planungsbüros Dr. Weise GmbH aus Mühlhausen

www.pltweise.de

im o.g. Zeitraum einsehbar.

Zöllner

Bürgermeister