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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Information zur Umsetzung der Grundsteuerreform

in der Gemeinde Unstrut-Hainich

Verehrte Bürgerinnen und Bürger,

Die Umsetzung der Grundsteuerreform geht in seine finale Phase. Bisher waren die Eigentümer aufgefordert, sich gegenüber dem Finanzamt zu erklären und das Finanzamt hat die Daten und Steuererklärungen entgegengenommen und verarbeitet.

Nach Verarbeitung der Daten wurde dem Eigentümer durch das Finanzamt ein Grundsteuerwert- und ein Grundsteuermessbescheid bekannt gegeben. Die Daten aus dem Grundsteuermessbescheid wurden ebenfalls an die zuständige Kommune übermittelt.

Nun ist die Gemeinde in der Pflicht, alle Daten zu verarbeiten, sodass ab 2025 rechtskräftige Grundsteuerbescheide nach dem neuen Grundsteuerrecht erstellt und zu Beginn des Jahres 2025 versendet werden können.

Daraus resultierend werden Gebäude auf fremden Grund und Boden (das sind u.a. Gartenlauben in Kleingartenanlagen und Garagen auf Gemeindegrund) ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als separate wirtschaftliche Einheiten besteuert. Steuerpflichtig ist dann der Eigentümer des Grund und Bodens auch für die aufstehenden Gebäude.

Bitte prüfen Sie Ihre Daueraufträge zur Grundsteuer!

Die bei der eigenen Bank oder Sparkasse eingerichteten Daueraufträge für Gebäude auf fremden Grund und Boden sind durch den bisherigen Steuerzahler zum 31.12.2024 zu beenden.

SEPA-Lastschriftmandate, welche der Gemeinde erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden der neuen Grundsteuerforderung angepasst. Bitte beachten Sie dazu die Angaben auf den neuen Grundsteuerbescheiden in 2025.

Steueramt der Gemeinde

Unstrut-Hainich