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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

zur Fälligkeit 25.11.2025

Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass am 25. November 2025 die quartalsmäßige Abschlagszahlung für Trinkwasser fällig wird.

Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fällige Forderung auf das nachstehend genannte Konto des „Trinkwasserzweckverbandes Hainich“ zu überweisen:

Sparkasse Unstrut-Hainich

IBAN: DE75 8205 6060 0681 0009 53

BIC: HELADEF1MUE

Wird wegen der Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich erforderlich, ist diese gemäß ThürVwZVGKostO gebührenpflichtig.

Die Mindestmahngebühr beträgt 6,00 €.

Es wird darauf hingewiesen, dass für nicht zum Fälligkeitstermin entrichtete Forderungen gemäß der jeweils geltenden Fassung der Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge erhoben werden. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent der auf volle 50 EUR abgerundeten Hauptschuld.

Wir bitten die Zahlungspflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Gemeindekasse