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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Unstrut-Hainich

6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 mit Beschluss-Nr. 385-30-2023 die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich in nachstehender Fassung beschlossen.

Auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises mit Schreiben vom 08.11.2023 erteilt.

Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Unstrut-Hainich wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich Nr. 23/2023 vom 24.11.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen, und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Unstrut-Hainich, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Unstrut-Hainich, den 13.11.2023

Uwe Zehaczek

Bürgermeister