Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Straßenumbenennung in der Gemeinde Schönstedt

Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Schönstedt,

in Vorbereitung der Eingemeindung der Gemeinde Schönstedt in die Gemeinde Unstrut-Hainich möchten wie Sie über nachsehendende Änderungen ab 01.01.2024 informieren:

Änderung der Postleitzahl:

bisherige PLZ:

99947 Schönstedt

neue PLZ:

99991 Unstrut-Hainich

Änderung von Straßennamen:

Schönstedt

alter Straßenname

neuer Straßenname

Hauptstraße

Schönstedter Hauptstraße

Untere Kirchstraße

An der Unterkirche

Obere Kirchstraße

An der Oberkirche

Bahnhofstraße Nr. 1, 2

Parkstraße

Bahnhofstraße Nr. 3 - 10

Am Ölberg

Neuer Weg Nr. 1 - 27

Am Ölberg

Schulstraße

Schulgasse

Mühlhäuser Straße

Am Feldbach

Sperlingsgasse

Finkengasse

Langensalzaer Straße

Langensalzaer Weg

Weberstedter Straße

Weberstedter Landstraße

Am alten Sportplatz Nr. 2, 4, 7, 8

Waldstedter Weg

Am Orlbach Nr. 1, 1a, 4

Am alten Sportplatz

Alterstedt

alter Straßenname

neuer Straßenname

Neue Straße

Am Sumbach

Alterstedter Hauptstraße Nr. 56a

Lindenweg

Alterstedter Hauptstr.

Nr. 20a, 20d, 59

Zum Kirchstieg

Änderung von Hausnummern:

Die geänderten Hausnummern werden Ihnen schriftlich durch das Bauamt mitgeteilt.

Information des Einwohnermeldeamtes

Durch die vorstehenden Änderungen sind die Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schönstedt zwingend aufgefordert, ihr Ausweisdokument ab 08.01.2024 ändern zu lassen. Dabei erfolgt die Änderung der Adresse auf dem vorhandenen Personalausweis, sofern dieser noch gültig ist. Die Änderung der Adressdaten auf dem Ausweis ist gebührenfrei. Sollte kein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorhanden sein, muss ein neues Dokument gebührenpflichtig beantragt werden.

Bei der Änderung der Daten auf den Ausweisdokumenten ist es nicht zwingend notwendig, dass jede Bürgerin bzw. jeder Bürger persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen muss. Vielmehr können auch Dokumente von Familienangehörigen, Nachbarn, Verwandten oder Bekannten zum Aktualisieren mitgebracht werden.

Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird die Bearbeitung der Änderungen durch die Verwaltung viel Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung entschieden, dass die Änderungen der Adressdaten bis zum 30.06.2024 erfolgen kann.

Das Einwohnermeldeamt steht ihnen telefonisch für Auskünfte und Fragen wie gewohnt zur Verfügung. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens während der Sprechzeiten ist es mitunter nicht immer möglich, das Einwohnermeldeamt telefonisch zu erreichen. Wir bitten, dies zu berücksichtigen und es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu versuchen!

J. Büchner

Einwohnermeldeamt