in Vorbereitung der Eingemeindung der Gemeinde Schönstedt in die Gemeinde Unstrut-Hainich möchten wie Sie über nachsehendende Änderungen ab 01.01.2024 informieren:
| • | Änderung der Postleitzahl: | |
| bisherige PLZ: | 99947 Schönstedt |
| neue PLZ: | 99991 Unstrut-Hainich |
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| • | Änderung von Straßennamen: | |
| Schönstedt |
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| alter Straßenname | neuer Straßenname |
| Hauptstraße | Schönstedter Hauptstraße |
| Untere Kirchstraße | An der Unterkirche |
| Obere Kirchstraße | An der Oberkirche |
| Bahnhofstraße Nr. 1, 2 | Parkstraße |
| Bahnhofstraße Nr. 3 - 10 | Am Ölberg |
| Neuer Weg Nr. 1 - 27 | Am Ölberg |
| Schulstraße | Schulgasse |
| Mühlhäuser Straße | Am Feldbach |
| Sperlingsgasse | Finkengasse |
| Langensalzaer Straße | Langensalzaer Weg |
| Weberstedter Straße | Weberstedter Landstraße |
| Am alten Sportplatz Nr. 2, 4, 7, 8 | Waldstedter Weg |
| Am Orlbach Nr. 1, 1a, 4 | Am alten Sportplatz |
| Alterstedt |
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| alter Straßenname | neuer Straßenname |
| Neue Straße | Am Sumbach |
| Alterstedter Hauptstraße Nr. 56a | Lindenweg |
| Alterstedter Hauptstr. Nr. 20a, 20d, 59 | Zum Kirchstieg |
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| • | Änderung von Hausnummern: | |
| Die geänderten Hausnummern werden Ihnen schriftlich durch das Bauamt mitgeteilt. | |
Durch die vorstehenden Änderungen sind die Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schönstedt zwingend aufgefordert, ihr Ausweisdokument ab 08.01.2024 ändern zu lassen. Dabei erfolgt die Änderung der Adresse auf dem vorhandenen Personalausweis, sofern dieser noch gültig ist. Die Änderung der Adressdaten auf dem Ausweis ist gebührenfrei. Sollte kein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorhanden sein, muss ein neues Dokument gebührenpflichtig beantragt werden.
Bei der Änderung der Daten auf den Ausweisdokumenten ist es nicht zwingend notwendig, dass jede Bürgerin bzw. jeder Bürger persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen muss. Vielmehr können auch Dokumente von Familienangehörigen, Nachbarn, Verwandten oder Bekannten zum Aktualisieren mitgebracht werden.
Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird die Bearbeitung der Änderungen durch die Verwaltung viel Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung entschieden, dass die Änderungen der Adressdaten bis zum 30.06.2024 erfolgen kann.
Das Einwohnermeldeamt steht ihnen telefonisch für Auskünfte und Fragen wie gewohnt zur Verfügung. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens während der Sprechzeiten ist es mitunter nicht immer möglich, das Einwohnermeldeamt telefonisch zu erreichen. Wir bitten, dies zu berücksichtigen und es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu versuchen!
J. Büchner
Einwohnermeldeamt