Sehr geehrte Postkunden,
durch die Eingemeindung der Gemeinde Schönstedt mit dem OT Alterstedt zur Gemeinde Unstrut-Hainich und die damit verbundene Übernahme der Postleitzahl 99991 von Unstrut-Hainich ändert sich in Ihrer Postanschrift die Angabe des Bestimmungsortes sowie die Postleitzahl.
Damit wir auch künftig die schnelle und zuverlässige Zustellung Ihrer Briefe und Pakete sicherstellen können, bitten wir um Ihre Unterstützung: Tragen Sie dazu bei, dass künftig ausschließlich Ihre neue Anschrift genutzt wird.
Unsere Empfehlung:
| • | Verwenden Sie ab 01.01.2024 im Postverkehr nur noch Ihre neue Anschrift |
| • | Teilen Sie Ihren Korrespondenzpartnern Ihre neue Postanschrift mit |
Beispiel für die bisherige Anschrift:
Andrea Beispiel
Musterstr. 8
99947 Schönstedt
Beispiel für die neue Anschrift:
Andrea Beispiel
Musterstr. 8
99991 Unstrut-Hainich
Sie möchten auf die Angabe des Ortsteils nicht verzichten? Dann fügen Sie den Ortsteil bitte zwischen Ihrem Namen und der Straßenangabe ein.
Beispiel mit Ortsteil:
Andrea Beispiel
Schönstedt
Musterstr. 8
99991 Unstrut-Hainich
Die Angabe des Ortsteils ist jedoch für die Zustellung Ihrer Post nicht erforderlich.
Wir hoffen, dass Ihnen mit diesen Informationen die Umstellung Ihrer Korrespondenz erleichtert wird. Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an: Unter 0228 4333112 sind wir gerne für Sie da - montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen).
Ihre Deutsche Post