Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Unstrut-Hainich

(Friedhofsgebührensatzung GUH)

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung vom 18.09.2024 aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19.09.2000 (GVBl. 2000, 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) sowie des § 30 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Unstrut-Hainich beschlossen:

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Unstrut-Hainich und ihrer Einrichtungen sowie der damit verbundenen Leistungen der Friedhofsverwaltung auf Grundlage der Friedhofssatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.

§ 2

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist:

a)

bei Bestattungen der Bestattungspflichtige nach dem Thüringer Bestattungsgesetz,

b)

bei Umbettungen oder Wiederbestattungen der Antragsteller,

c)

wer sonstige Leistungen aus der Friedhofssatzung beantragt oder in Auftrag gibt.

(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Antrag auf Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich.

(2) Die Gebühr wird mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Der Gebührenbescheid kann einen späteren Zeitpunkt der Fälligkeit bestimmen.

§ 4

Gebührenverzeichnis

Es werden folgende Gebühren erhoben:

§ 5

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Gleichzeitig treten die Gebührensatzungen der

Gemeinde Altengottern vom 06.03.2014,

Gemeinde Großengottern vom 13.07.2015,

Gemeinde Flarchheim vom 30.06.2014,

Gemeinde Mülverstedt vom 20.11.2015,

Gemeinde Weberstedt vom 23.05.2016,

Gemeinde Schönstedt vom 12.07.2019

und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft.

Gemeinde Unstrut-Hainich

Unstrut-Hainich, den 24.10.2024 —  - Siegel -

Uwe Zehaczek

Bürgermeister