Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 mit Beschluss-Nr. 29-03-2024 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Unstrut-Hainich (Friedhofsgebührensatzung GUH) in nachstehender Fassung beschlossen.
Auf der Grundlage des § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises mit Schreiben vom 10.10.2024 erteilt.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Unstrut-Hainich (Friedhofsgebührensatzung GUH) wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich Nr. 23/2024 vom 22.11.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen, und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Unstrut-Hainich, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Unstrut-Hainich, den 24.10.2024
Uwe Zehaczek
Bürgermeister