Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
Az.: 43.2-1-3-0277 — Gotha, 30. Oktober 2024
1. Einladung zur Teilnehmerversammlung -
Informationen zur Wertermittlung
2. Offenlegung der Ergebnisse der Wertermittlung
3. Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigentümer von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum werden hiermit als Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren zu einer
1. Teilnehmerversammlung
eingeladen, die am
Dienstag, 17. Dezember 2024, um 17:00 Uhr
im Kultur- und Kongresszentrum
Bürgermeister-Schönau Platz 1, 99947 Bad Langensalza
stattfindet.
In dieser Versammlung wird das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, die Verfahrensteilnehmer über das Flurbereinigungsverfahren, die durchgeführten Verfahrensschritte, sowie die durchzuführende Wertermittlung und anschließend geplante Offenlegung informieren.
2. Offenlegung der Ergebnisse der Wertermittlung
Im Flurbereinigungsverfahren Ufhoven liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung
am Mittwoch, dem 12.03.2025, von 9:00 bis 16:00 Uhr
am Donnerstag, dem 13.03.2025, von 9:00 bis 18:00 Uhr
und am Freitag, dem 14.03.2025, von 9:00 bis 14:00 Uhr
im Beratungsraum, 2. Etage i m Dienstgebäude Ratswaage,
Mühlhauserstraße 40, 99947 Bad Langensalza
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Während dieser Zeit werden Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde zur Aufklärung und Beantwortung von Fragen anwesend sein.
Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung findet
am Freitag, dem 14.03.2025, um 15:00 Uhr
im Beratungsraum, 2. Etage im Dienstgebäude Ratswaage,
Mühlhäuserstraße 40, 99947 Bad Langensalza
statt.
Zu diesen Terminen werden die o.g. Beteiligten hiermit eingeladen.
In dem Termin zur Offenlegung wird der Verhandlungsleiter die Ergebnisse der Wertermittlung eingehend erläutern.
Jedem Teilnehmer wird vorab ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes, der seine dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke einschließlich der Ergebnisse der Wertermittlung enthält sowie ein Erläuterungsbogen zur Wertermittlung zugestellt.
Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten für den Fall, dass sie sich auf einen gemeinsamen Bevollmächtigten verständigt haben, nur einen Auszug. Der gemeinsame Bevollmächtigte ist verpflichtet, die übrigen Eigentümer über den Erhalt des Auszuges zu informieren und den Auszug zugänglich zu machen. Vertreter und Pfleger erhalten ebenfalls zur einen Auszug, es entfällt jedoch die Informationspflicht.
Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin am 14.03.2025 vorzubringen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich bei der Flurbereinigungsbehörde zu erheben. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung erfolgt frühestens zum 30.05.2025.
Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind.
Nach Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Diese Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für das gesamteVerfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfecht- barkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden.
Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrens- gebietes nachzuprüfen, da Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
Im Auftrag
(Sonja Leber, Referatsleiterin) — (DS)
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.
Informationen zum Flurbereinigungsverfahren finden Sie hier:
https://landentwicklung-online.thueringen.de/