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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Wichtige Information

Bedingt durch den Zusammenschluss der Gemeinden Unstrut-Hainich und Schönstedt ist ab dem 01.01.2025 für sämtliche Einzahlungen (Steuern, Miete, Kita-Gebühren) grundsätzlich nur noch folgende Bankverbindung

IBAN: DE10 8205 6060 0000 0078 03

zu verwenden.

Das Girokonto der ehemaligen Gemeinde Schönstedt (DE68 8205 6060 0611 0002 53) wird aufgelöst.

Wir bitten Sie deshalb, Einzahlungen ausschließlich auf das o.g. Konto der Gemeinde Unstrut-Hainich vorzunehmen. Bitte prüfen Sie in diesem Zusammenhang auch bestehende Daueraufträge für wiederkehrende Zahlungen und ändern Sie diese entsprechend. Lastschrifteinzüge sind davon nicht betroffen.

Trinkwassergebühren sind weiterhin auf das Konto des TWZV „Hainich“ (DE75 8205 6060 0681 0009 53) zu überweisen.

Kasse

Gemeinde Unstrut-Hainich