Gemäß § 47 d Absatz 3 BImSchG ist der Öffentlichkeit bei der Aufstellung, Überprüfung bzw. Überarbeitung von Lärmaktionsplänen die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig und effektiv mitzuwirken.
Für die Ortschaft Großengottern und für Schönstedt ist über das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz eine Lärmkartierung für die durch die Orte verlaufende Bundesstraße 247 durchgeführt wurde.
Die Lärmkartierung ist auf unserer Homepage www.lg-unstrut-hainich.de unter Bekanntmachung abrufbar.