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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Bodenordnungsverfahren Eigenheime Altengottern

Az.: 1-8-0634 — Gotha, 27. November 2023

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Bodenordnungsverfahren Eigenheime Altengottern, Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis werden die Ergebnisse der Änderung der Wertermittlung gemäß § 63 Absatz 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436) i. V. m. § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), festgestellt.

Im Wertermittlungsrahmen werden folgende Wertklassen hinzugefügt bzw. aktualisiert:

Gründe:

Auf die gesetzlichen Grundlagen sowie die übrigen Erläuterungen zu den Grundlagen der Wertermittlung wird Bezug genommen. Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden am 29.03.2012 offengelegt und mit Beschluss vom 11.06.2012 festgestellt.

Infolge der Änderung der zu Grunde gelegten Bodenrichtwerte für Ackerland und baureifes Land, der Hinzuziehung von Tauschflächen sowie einer aktuellen Vermessung der Topographie und des Gebäudebestandes ist eine Aktualisierung der festgestellten Wertermittlung erforderlich. Diesen Tatsachen wird durch die Änderung der Wertermittlung Rechnung getragen.

Für die Nutzungsarten GFW, GRÜ, A und S wurden vor Aufstellung des Bodenordnungsplanes die der Abfindung zu Grunde gelegte Wertermittlung überprüft. Zusätzlich werden die Wertklassen GFW 2, GRÜ 2, GR 1 und GR 2 eingeführt. Für die Nutzungsart S 1 ist keine Wertänderung eingetreten.

Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in Wertermittlungskarten im Maßstab 1:1000 eingetragen. Die Nachweise der Änderung der Ergebnisse der Wertermittlung liegen in der Zeit

vom 11.12.2023 bis zum 22.12.2023

in den Diensträumen des

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha

im Raum 114 zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Thüringer Landesamt für

Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen

Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha

einzulegen.

Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Im Auftrag —  (DS)

gez. Sonja Leber

Referatsleiterin

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen.

Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.