Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
Bodenordnungsverfahren Eigenheime Altengottern
Az.: 1-8-0634 — Gotha, 27. November 2023
Im Bodenordnungsverfahren Eigenheime Altengottern, Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis werden die Ergebnisse der Änderung der Wertermittlung gemäß § 63 Absatz 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436) i. V. m. § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), festgestellt.
Im Wertermittlungsrahmen werden folgende Wertklassen hinzugefügt bzw. aktualisiert:
| Wertklasse | Wertzahlen in WE/ha | Klassenzeichen |
| GFW 1 | 880 | Gebäude- und Freifläche Wohnen |
| GFW 2 | 700 | mit Leitungen belastete Flächen der Klasse GFW 1 |
| A 1 | 175 | Ackerland in der Gemarkung Altengottern |
| A 2 | 140 | mit Leitungen belastete Flächen der Klasse A 1 |
| GR 1 | 163 | Grünland in der Gemarkung Altengottern |
| GR 2 | 130 | GR 1, mit Leitung belastet |
| GRÜ 1 | 880 | Hausgarten |
| GRÜ 2 | 700 | mit Leitungen belastete Flächen der Klasse GRÜ 1 |
| S 1 | 0 | Straße |
| S 2 | 33 | Straßen auf privaten Flächen gemäß Verkehrsflächenbereinigungsgesetz mit 20% des Bodenrichtwertes (1,63 €/m2) |
Gründe:
Auf die gesetzlichen Grundlagen sowie die übrigen Erläuterungen zu den Grundlagen der Wertermittlung wird Bezug genommen. Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden am 29.03.2012 offengelegt und mit Beschluss vom 11.06.2012 festgestellt.
Infolge der Änderung der zu Grunde gelegten Bodenrichtwerte für Ackerland und baureifes Land, der Hinzuziehung von Tauschflächen sowie einer aktuellen Vermessung der Topographie und des Gebäudebestandes ist eine Aktualisierung der festgestellten Wertermittlung erforderlich. Diesen Tatsachen wird durch die Änderung der Wertermittlung Rechnung getragen.
Für die Nutzungsarten GFW, GRÜ, A und S wurden vor Aufstellung des Bodenordnungsplanes die der Abfindung zu Grunde gelegte Wertermittlung überprüft. Zusätzlich werden die Wertklassen GFW 2, GRÜ 2, GR 1 und GR 2 eingeführt. Für die Nutzungsart S 1 ist keine Wertänderung eingetreten.
Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in Wertermittlungskarten im Maßstab 1:1000 eingetragen. Die Nachweise der Änderung der Ergebnisse der Wertermittlung liegen in der Zeit
| vom 11.12.2023 bis zum 22.12.2023 |
in den Diensträumen des
| Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
| Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen |
| Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha |
im Raum 114 zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
| Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation |
| Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen |
| Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha |
einzulegen.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Im Auftrag — (DS)
gez. Sonja Leber
Referatsleiterin
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen.
Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.