Alle Gebührenpflichtigen, die mit der Bezahlung der Abfallgebühren bis einschließlich 2024 im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände innerhalb von einer Woche an den
Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
Bonatstraße 50, 99974 Mühlhausen
| Bankverbindung: | IBAN: DE 07820800000442503000 |
| BIC: DRESDEFF827, Commerzbank AG Mühlhausen |
zu zahlen.
Sofern die Bezahlung der rückständigen Gebühren nicht erfolgt, werden diese im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.
Mühlhausen, den 19.11.2024
Mülverstedt
Werkleiterin