Alle Gebührenpflichtigen, die mit der Bezahlung der Abfallgebühren bis einschließlich 2025 im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände innerhalb von einer Woche an den
| Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis |
| Bonatstraße 50, 99974 Mühlhausen |
| Bankverbindung: IBAN: DE 07820800000442503000 |
| BIC: DRESDEFF827, Commerzbank AG Mühlhausen |
zu zahlen.
Sofern die Bezahlung der rückständigen Gebühren nicht erfolgt, werden diese im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.
Mühlhausen, den 11.11.2025
Mülverstedt
Werkleiterin