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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung  des Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis

Öffentliche Mahnung von Abfallgebühren

Alle Gebührenpflichtigen, die mit der Bezahlung der Abfallgebühren bis einschließlich 2023 im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände innerhalb von einer Woche an den

Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis

Bonatstraße 50, 99974 Mühlhausen

Bankverbindung:

IBAN:

DE 07820800000442503000

BIC:

DRESDEFF827

Commerzbank AG Mühlhausen

zu zahlen.

Sofern die Bezahlung der rückständigen Gebühren nicht erfolgt, werden diese im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen.

Mühlhausen, den 01.12.2023

Mülverstedt

Betriebsleiterin