Die vom Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich in der Sitzung am 13.12.2023 unter Beschluss-Nr.: 395-32-2023 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtrags-haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wurden der Kommunalaufsicht des Unstrut-Hainich-Kreises, entsprechend § 57 i. V. m. § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vorgelegt.
Die Kommunalaufsicht des Unstrut-Hainich-Kreises hat mit Schreiben vom 14.12.2023 (Az.: 07.3-1512-0091/23) die Eingangsbestätigung erteilt. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Nachtragshaushaltsplan 2023 liegt in der Zeit vom 27.12.2023 bis 09.01.2024 in der Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, in 99991 Unstrut-Hainich Marktstraße 48, Rathaus in Großengottern, Zimmer 107 zu den Dienststunden öffentlich aus. Es besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit der Einsichtnahme.
Die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 der Gemeinde Unstrut-Hainich wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich Nr. 25/2023, Erscheinungstag 22.12.2023, öffentlich bekannt gemacht.
Unstrut-Hainich, den 15.12.2023
Uwe Zehaczek
Bürgermeister