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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich (Landkreis Unstrut-Hainich) für das Haushaltsjahr 2023

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Unstrut-Hainich (Landkreis Unstrut-Hainich) für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) erlässt die Gemeinde Unstrut-Hainich folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die Einnahmen

0 €

0 €

9.945.900 €

9.945.900 €

die Ausgaben

0 €

0 €

9.945.900 €

9.945.900 €

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

0 €

0 €

1.532.000 €

1.532.000 €

die Ausgaben

0 €

0 €

1.532.000 €

1.532.000€

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind unverändert nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.999.700,00 € unverändert.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben bliebt unverändert und beläuft sich auf 750.000,00 €.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügter Stellenplan.

§ 7

Die Ortschaften erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben unverändert finanzielle Mittel in Höhe von:

Großengottern

12.253,54 €

Altengottern

5.527,27 €

Flarchheim

2.188,33 €

Heroldishausen

973,19 €

Weberstedt

3.150,76 €

Mülverstedt

3.699,18 €

Die Verwendung der Dividende der KEBT Aktien gem. § 5 Abs. 3 des Vertrages über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde vom 11.04.2018 erfolgt vorbehaltlich der Haushaltslage. Sie ist im Haushaltsjahr 2023 nicht gegeben.

§ 8

Die Erheblichkeitsgrenze bezüglich des Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gem. § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO beläuft sich bei außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes auf 100.000,00 €, bei überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts auf 250.000,00 €.

§ 9

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Großengottern, den 15.12.2023

Uwe Zehaczek  —  - Siegel -

Bürgermeister