Auf Grund der §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) erlässt die Gemeinde Unstrut-Hainich folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht (+) um | vermindert ( - ) um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | ||
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | |||
| € | € | € | € | |
| a) im Verwaltungshaushalt | |||||
| die Einnahmen | 0 € | 0 € | 9.945.900 € | 9.945.900 € |
| die Ausgaben | 0 € | 0 € | 9.945.900 € | 9.945.900 € |
| b) im Vermögenshaushalt | |||||
| die Einnahmen | 0 € | 0 € | 1.532.000 € | 1.532.000 € |
| die Ausgaben | 0 € | 0 € | 1.532.000 € | 1.532.000€ |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind unverändert nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.999.700,00 € unverändert.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern bleiben unverändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben bliebt unverändert und beläuft sich auf 750.000,00 €.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügter Stellenplan.
§ 7
Die Ortschaften erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben unverändert finanzielle Mittel in Höhe von:
| Großengottern | 12.253,54 € |
| Altengottern | 5.527,27 € |
| Flarchheim | 2.188,33 € |
| Heroldishausen | 973,19 € |
| Weberstedt | 3.150,76 € |
| Mülverstedt | 3.699,18 € |
Die Verwendung der Dividende der KEBT Aktien gem. § 5 Abs. 3 des Vertrages über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde vom 11.04.2018 erfolgt vorbehaltlich der Haushaltslage. Sie ist im Haushaltsjahr 2023 nicht gegeben.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenze bezüglich des Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung gem. § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO beläuft sich bei außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes auf 100.000,00 €, bei überplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts auf 250.000,00 €.
§ 9
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Großengottern, den 15.12.2023
Uwe Zehaczek — - Siegel -
Bürgermeister