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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen der Gemeinde Unstrut-Hainich

Bekanntmachung

der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen der Gemeinde Unstrut-Hainich

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

Die Bekanntmachung erfolgt teilweise vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.11.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen waren, folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussnummer: 387-31-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung der Gemeinde Unstrut-Hainich für das Haushaltsjahr 2022, welches entsprechend § 80 ThürKO erstellt wurde.

Beschlussnummer: 388-31-2023

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO beschlossen.

Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis Mühlhausen vom 19.10.2023 wird zur Kenntnis genommen. Dem Bürgermeister wird gemäß § 80 Abs.3 ThürKO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Beschlussnummer: 389-31-2023

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO beschlossen.

Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis Mühlhausen vom 19.10.2023 wird zur Kenntnis genommen. Dem Beigeordneten wird gemäß § 80 Abs.3 ThürKO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Beschlussnummer: 391-31-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2024 der Kita „Hainichwichtel“ in Trägerschaft des Arbeiter-Samariter-Bundes Kreisverband Unstrut-Hainich e.V.. Die Einnahmen und Ausgaben des vorliegenden Wirtschaftsplanes belaufen sich auf 395.671,00 €, der Zuschussbedarf der Gemeinde Unstrut-Hainich beläuft sich auf 351.671,00 €. Der Zuschussbedarf in Höhe von 351.671,00 € wird in den Haushaltsplan der Gemeinde Unstrut-Hainich aufgenommen und monatlich zum 5., in Höhe von 1/12, an den ASB Kreisverband Unstrut Hainich e.V. überwiesen.

Beschlussnummer: 392-31-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt den Auftrag über die Ersatzbeschaffung von Server- und Netzwerktechnik, an die Firma Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH, Ekhofplatz 2a, 99867 Gotha, zum Preis von 53.174,56 € zu vergeben.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen waren, folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussnummer: 393-32-2023

Die Niederschrift der 30. Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern am 12.12.2023 zugestellt und ist genehmigt worden.

Beschlussnummer: 394-32-2023

Die Niederschrift der 31. Sitzung des Gemeinderates vom 22.11.2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern am 12.12.2023 zugestellt und ist genehmigt worden.

Beschlussnummer: 395-32-2023

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird entsprechend der Anlage beschlossen.

Beschlussnummer: 396-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Steuern, allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen im Rahmen der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 40.000,00 € (vgl. 90000.81000). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 40.000,00 € erfolgt im Jahr 2023 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 397-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts in Höhe von insgesamt 114.700,00 €. Der Betrag wird wie folgt auf die einzelnen Ortschaften aufgeteilt:

Großengottern

46400.67200 - 001

37.700,00 €

Altengottern

46400.67200 - 002

17.000,00 €

Flarchheim

46400.67200 - 004

7.200,00 €

Heroldishausen

46400.67200 - 005

9.000,00 €

Weberstedt

46400.67200 - 007

14.000,00 €

Mülverstedt

46400.67200 - 008

29.800,00 €

Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 114.700,00 € erfolgt im Jahr 2023 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 398-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Rahmen der Errichtung eines barrierefreien Zugangs in das Rathaus der Landgemeinde Unstrut-Hainich in Höhe von 20.000,00 € (vgl. HH-Stelle 02000.94010). Die Ausgaben erhöhen sich von nunmehr 60.000,00 € auf 80.000,00 € (vgl. 02000.94010). Die Gesamtausgaben werden wie folgt gedeckt:

Fördermittel TAB

(beantragt)

46.200,00 €

(02000.36100

gepl. 26.000,00 €)

Investitionspauschale

11.500,00 €

(02000.36101)

Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 22.300,00 € erfolgt im Jahr 2023 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 399-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschloss in seiner Sitzung am 27.09.2023 unter der Beschlussnummer 377-29-2023 außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 50.000,00 € im Rahmen der Gesundheitsförderung bzw. zur Unterstützung der Ansiedlung junger Ärztinnen und Ärzte. Im Zuge der Beschlussfassung wurde die Summe in Höhe von 50.000,00 € auf folgende Haushaltsstel-

len gesplittet:

Gebäudeunterhaltung

54000.50000

3.600,00 €

Erwerb bew. Sachen

des Anlagevermögens

54000.93500

46.400,00 €

Da diese Aufteilung den Regelungen der Gliederungs- und Gruppierungsvorschriften (ZVGemGrPl i.V.m. AllgZVGemGrPl) wiederspricht ist eine Änderung des Beschlusses bezogen auf die zu verwendenden Haushaltsstellen notwendig. Der zur Verfügung gestellte Gesamtbetrag von 50.000,00 € bleibt unverändert.

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Rahmen der Gesundheitsförderung bzw. Unterstützung der Ansiedlung junger Ärztinnen und Ärzte in Höhe von insgesamt 50.000,00 €. Die außerplanmäßige Ausgabe spiegelt sich in verschiedenen Haushaltsstellen wieder und setzt sich wie folgt zusammen:

Gebäudeunterhaltung

54000.50000

5.000,00 €

Geräte, Ausstattungs-

und Ausrüstungsgeg.

54000.52000

15.000,00 €

Erwerb bew. Sachen

des Anlagevermögens

54000.93500

30.000,00 €

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt im Rahmen des Haushaltsausgleiches im Zuge einer geringeren Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 20.000,00 € (vgl. 91000.86000) bzw. einer höheren Rücklagenentnahme in Höhe von 30.000,00 € (vgl. 91000.31000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 400-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Kämmerei im Rahmen der Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände (Software) in Höhe von 10.000,00 € (vgl. 03000.52010). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 10.000,00 € erfolgt im Jahr 2023 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 401-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen der Ausgaben für die Anschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung in Höhe von 12.000,00 € (vgl. 13000.56000). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 12.000,00 € erfolgt im Jahr 2023 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 402-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen der Ausgaben für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen in Höhe von 14.000,00 € (vgl. 13000.56200). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 14.000,00 € erfolgt im Jahr 2023 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 403-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Feuerwehr im Ortsteil Heroldishausen im Rahmen der Errichtung einer PV Anlage in Höhe von 8.000,00 € (13000.94030). Die Deckung der Ausgaben soll 2023 aus den Mitteln des Klimapaketes in Höhe von 8.000,00 € erfolgen. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 404-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Grünanlagen im Rahmen der Ausgaben für die Unterhaltung der Gebäude und Grundstücke (Abriss Pavillon Weberstedt) in Höhe von 15.000,00 € (vgl. 58000.50000 - 007). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 15.000,00 € erfolgt im Jahr 2023 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 405-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Grünanlagen im Rahmen der Ausgaben für die grundhafte Sanierung des Pavillons Mülverstedt in Höhe von 33.500,00 € (58000.95000). Die Deckung der Ausgaben soll 2023 anteilig aus den Mitteln der Investitionsoffensive in Höhe von 15.100,00 € erfolgen. Der ungedeckte Finanzbedarf in Höhe von 18.400,00 € erfolgt im Jahr 2023 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Für die Maßnahme wurden LEADER Mittel in Höhe von 18.400,00 € beantragt und auch genehmigt. Die Zahlung der Fördermittel wird jedoch erst im Jahr 2024 kassenwirksam. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 406-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Gemeindestraßen im Rahmen der Ausgaben für die Unterhaltung der Straßen - Winterdienst in Höhe von 10.000,00 € (vgl. 63000.51010). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 10.000,00 € erfolgt im Jahr 2023 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 407-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Gemeindestraßen im Rahmen der Ausgaben für die Straßenoberflächenentwässerung in Höhe von 40.300,00 € (vgl. 63000.54000). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 40.300,00 € erfolgt im Jahr 2023 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 408-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Rahmen der Gebäudeunterhaltung der Feuerwehr (Ortsteil Weberstedt) in Höhe von 18.000,00 € (HH-Stelle: 13000.50000 Ukt. 007). Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt im Jahr 2023 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt in entsprechender Höhe (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 409-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Hauptverwaltung im Rahmen der Anschaffung von Anlagevermögen (Servertechnik) in Höhe von 35.000,00 € (vgl. 02000.93500). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 35.000,00 € erfolgt im Jahr 2023 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 410-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 19 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Heimat- und Kulturpflege in der Ortschaft Mülverstedt im Rahmen eines Filmprojektes in Höhe von 5.400,00 € (34000.93900). Die Deckung der Ausgaben soll in entsprechender Höhe im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Rücklagenentnahme (vgl. 90000.31000) erfolgen. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 11.477.900,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 411-32-2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt den Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan der Gemeinde Unstrut-Hainich.