Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 20.11.2024, mit Beschluss-Nr. 41-04-2024, die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Unstrut-Hainich über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in nachstehender Fassung beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises vorgelegt worden. Diese Satzung wurde mit Genehmigungsbescheid vom 03.12.2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises (Kommunalaufsicht) aufsichtsbehördlich genehmigt.
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Unstrut-Hainich über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich Nr. 25/2024 vom 20.12.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen, und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Unstrut-Hainich, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Unstrut-Hainich, den 10.12.2024
Uwe Zehaczek
Bürgermeister