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Amtsblatt der Gemeinde Unstrut-Hainich
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen der Gemeinde Unstrut-Hainich

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können.

Die Bekanntmachung erfolgt teilweise vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.09.2024, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen waren, folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussnummer: 25-03-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschießt die Änderung der Tagesordnung.

Beschlussnummer: 26-03-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich des Bauhofes im Rahmen der Grundstücksunterhaltung (Räumung Bauhofgelände „Alte Ziegelei“) in Höhe von 50.000,00 € (77100.50001). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 50.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 27-03-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 342-26-2023 vom 29.03.2023 der Friedhofssatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich (FriedHofS-UH).

Beschlussnummer: 28-03-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die „Friedhofssatzung der Gemeinde Unstrut-Hainich“ (FriedHofS-GUH) laut Anlage. Die Satzung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Beschlussnummer: 29-03-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Unstrut-Hainich (Friedhofsgebührensatzung GUH)“. Die Satzung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Beschlussnummer: 30-03-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Gemeindestraßen Großengottern - Mühlhäuser Straße in Höhe von 70.000,00 € (vgl. 63010.94050). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 70.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 31-03-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt für das Los Straßenbau den Zuschlag an die Firma Universal Bau GmbH, Felchtaer Landstraße 1, 99974 Mühlhausen zum Preis von 214.765,80 € zu vergeben.

Beschlussnummer: 32-03-2024

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung, des in der Sitzung am 14.08.2024 gefassten Beschlusses Nr. 13-02-2024, über die Auftragsvergabe für die Anschaffung eines Geräteträgers, an die Firma HFT Hebe- und Fördertechnik, Bei der Breitsülze 21, 99974 Mühlhausen zum Preis von 130.300,00 €.

Beschlussnummer: 33-03-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt den Zuschlag zur Auftragsvergabe für den Fensteraustausch im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Unstrut-Hainich an die Firma TMP Fenster und Türen GmbH, Homburger Weg 14a, 99947 Bad Langensalza zum Preis von 41.597,49 € zu vergeben.

Beschlussnummer: 34-03-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt für den Titel 10 Straßenbau und anteilig Titel 0 Allgemeine Vorarbeiten den Zuschlag auf das Angebot der Firma Bauer Bauunternehmen GmbH Walschleben, In der Aue 2, 99189 Walschleben zum Preis von 132.207,72 € zu erteilen.

Beschlussnummer: 35-03-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt für den Zuschlag zur Auftragsvergabe für den Umbau der Toilettenanlage im Vereinsgebäude des Sportplatzes in Altengottern auf das Angebot der Firma Faupel GmbH, Am Burghof 6, OT Mülverstedt, 99991 Unstrut-Hainich zum Preis von 55.030,23 € zu erteilen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2024, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig eingeladen waren, folgende Beschlüsse gefasst:

Beschlussnummer: 37-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschießt die Änderung der Tagesordnung.

Beschlussnummer: 38-04-2024

Die Niederschrift der 2. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 14.08.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zugestellt und ist genehmigt worden.

Beschlussnummer: 39-04-2024

Die Niederschrift der 3. Sitzung des Gemeinderates (öffentlicher Teil) vom 18.09.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zugestellt und ist genehmigt worden.

Beschlussnummer: 40-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beruft für die im Jahr 2025 stattfindenden Kommunalwahlen Herrn Kay Borowsky zum Wahlleiter und Frau Andrea Schindler zum Stellvertreter des Wahlleiters.

Beschlussnummer: 41-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Unstrut-Hainich über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung).

Beschlussnummer: 42-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Kämmerei im Rahmen der Programmumstellung und Datenübertragung im Zuge der Fusion mit der Gemeinde Schönstedt in Höhe von 14.200,00 € (03000.52012). Die Deckung der Ausgaben erfolgt auf Grund von Einsparungen im Bereich der Sachverständigenkosten (§ 2b UStG) in Höhe von 5.000,00 € (vgl. 03000.65500), sowie einer geringeren Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 9.200,00 € (91000.86000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit und Unabweisbarkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 43-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Ortschaft Mülverstedt im Rahmen der Ausgestaltung des Landgemeindefestes 2024 in Höhe von 13.842,22 € (34000.71810 - 008). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe 13.842,22 € erfolgt im Jahr 2024 kostendeckend über die Einnahmehaushaltsstelle „Spenden - Landgemeindefest“ (vgl. 34000.17700) in Höhe von 13.842,22 €. Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit und Unabweisbarkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 44-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Ortschaft Schönstedt im Zuge der Beantragung eines Mikroprojektes in Höhe von voraussichtlich 6.300,00 € (34000.71810). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von voraussichtlich 6.300,00 € erfolgt im Jahr 2024 unter anderem über die Vereinnahmung von Fördermitteln im Rahmen der Projektbeantragung eines Mikroprojektes in Höhe von 5.641,00 €. Sowie über den Ausgleich des Spendenverwahrkontos aus dem Vorjahr (Kinderfest VV KK 5) in Höhe von 671,00 €. Sollte wiedererwartend ein Differenzbetrag entstehen, ist dieser aus dem Ortschaftsbudget der Ortschaft Schönstedt zu begleichen. Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit und Unabweisbarkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 45-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Gemeindestraßen Altengottern - Backhausstraße in Höhe von 180.000,00 € (vgl. 63020.94030). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 180.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 46-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Bereich der Gemeindestraßen Altengottern - Dammweg in Höhe von 21.000,00 € (vgl. 63020.94020). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 21.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 47-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine außerplanmäßige Ausgabe im Zuge von Zinszahlungen im Rahmen der Städtebauförderung in der Ortschaft Schönstedt (Sanierung Park) in Höhe von 6.800,00 € (vgl. 91000.84800). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 6.800,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 48-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Fahrzeugunterhaltung der Feuerwehren (Ortschaft Großengottern) in Höhe von ca. 20.000,00 € (vgl. 13000.55000 - 001). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 20.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. 91000.86000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit und Unabweisbarkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 49-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich der Gemeindestraßen in Alterstedt in Höhe von 95.000,00 € (vgl. 63090.94000). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 95.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 50-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt auf Grundlage des § 58 Abs. 1 ThürKO und des § 20 Abs. 3 Nr. 6 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte der Gemeinde Unstrut-Hainich (GO) eine überplanmäßige Ausgabe im Bereich des Grundstückserwerbs im Rahmen der Zentralisierung des Bauhofs in Höhe von 45.000,00 € (vgl. 77100.93200). Die Deckung des ungedeckten Finanzbedarfs in Höhe von 45.000,00 € erfolgt im Jahr 2024 im Rahmen des Haushaltsausgleichs über eine Höhere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (vgl. 91000.31000). Gem. § 58 Abs. 1 Satz 1 ThürKO wird die Deckungsfähigkeit sichergestellt. Unter Berücksichtigung der Gesamtausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von 17.406.150,00 € wird dieser Betrag als nicht erheblich im Sinne des § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO angesehen.

Beschlussnummer: 51-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt in der heutigen Sitzung nachfolgend benanntes bebautes Grundstück, zum Zweck der Einrichtung des zentralen Bauhofs zu erwerben. Das Grundstück, Gebäude u. Ausstattung, gelegen Am Feldbach 12, 99991 Unstrut-Hainich, Grundbuch von Unstrut-Hainich, Blatt 1659, Flur 2, Flurstück 135/19 mit 5.790 qm. Der Erwerb soll mit Wirkung zum 01.01.2025 erfolgen. Der Kaufpreis beträgt insgesamt 676.000,00 €. Aus Sicht des Verkäufers teilt sich der Kaufpreis wie folgt: Grund und Boden 90.000,00 €, Ausstattung 116.000,00 € und für das Gebäude 470.000,00 €. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister den Kaufvertrag noch in diesem Jahr zu schließen.

Beschlussnummer: 52-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt nachfolgend benanntes unbebautes Grundstück, als Lagerfläche für den zentralen Bauhof zu erwerben. Das Grundstück gelegen Am Feldbach 12, 99991 Unstrut-Hainich, Grundbuch von Unstrut-Hainich, Blatt 1659, Flur 2, Flurstück 135/20 mit 8.219 qm. Der Kaufpreis beträgt insgesamt 123.285,00 €. Der Erwerb soll mit Wirkung zum 01.01.2025 erfolgen.

Beschlussnummer: 53-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel -Lebensmittelmarkt” „REWE - Markt Mühlhäuser Straße” der Gemeinde Unstrut-Hainich / Großengottern und den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, mit Grünordnungsplan und Artenschutzbeitrag und Verträglichkeitsanalyse, in der vorliegenden Fassung vom 25.09.2024. Der Gemeinderat beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu unterrichten, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, verspätet eingehende Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde sowie im Internet (Homepage) bekannt zu machen.

Beschlussnummer: 54-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich billigt den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel -Lebensmittelmarkt” „REWE - Markt Mühlhäuser Straße” der Gemeinde Unstrut-Hainich / Großengottern und den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom 10.07.2024. Der Gemeinderat beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu unterrichten, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, verspätet eingehende Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde sowie im Internet (Homepage) bekannt zu machen.

Beschlussnummer: 55-04-2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Unstrut-Hainich beschließt für die Titel 4 bis einschließlich 11 und anteilig Titel 0 den Zuschlag auf das Angebot der Firma Universal Bau GmbH, Felchtaer Landstraße 1, 99974 Mühlhausen zum Preis von 1.849.393,79 € zu erteilen.